Das Bundeskabinett hat heute das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) beschlossen. Ein zentrales Element, der noch im Referentenentwurf geplante Anspruch der Versicherten auf Speicherung ihrer medizinischen Daten in der elektronischen Patientenakte (ePA) ab 01.01.2021, ist jedoch nicht mehr Teil des Entwurfes. Grund sind die in der Ressortabstimmung vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) geäußerten Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und der Datensouveränität der Versicherten.
Berlin, 10.07.2019 – Die Regelungen zur Speicherung der Daten der Versicherten in der ePA sollen in einem weiteren Gesetz sehr zeitnah nach der parlamentarischen Sommerpause vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eingebracht werden. Dies ist angesichts der Herausforderungen auch nötig. Voraussetzung für das Gelingen ist, dass die ePA bei den Versicherten und Leistungserbringern künftig große Akzeptanz findet.
Wichtige Vorhaben wie der schnellere Zugang digitaler Anwendungen in die Versorgung, die Ausweitung der Möglichkeiten der Telemedizin und die bessere Förderung von Innovationen durch die Krankenkassen sind weiterhin Teile des beschlossenen Kabinettsentwurfs. Die Barmer ist seit Jahren Vorreiter der Innovationspartnerschaft mit Start-ups und unter anderem Partner eines Venture Capital Fund (Earlybird). Die gesetzliche Klarstellung ist daher von großer Bedeutung für das künftige Engagement.