Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) beschlossen. Mit dem Gesetz soll die Kompetenz der Bundesbehörden bei Rückrufen gestärkt und der Arzneimittelvertrieb sicherer werden. Im Vergleich zum Referentenentwurf hat der Kabinettsbeschluss zwei für die Krankenkassen wichtige Änderungen erfahren.
Berlin, 30.01.2019 – Die Bundesregierung zieht Konsequenzen aus den jüngsten Arzneimittelskandalen um gestohlene und verunreinigte Arzneimittel. Mit dem heute im Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf ist unter anderem geplant, Kontrollen und Rückrufe der zuständigen Bundesländer stärker zentral zu koordinieren. Auch bei Arzneimittelrückrufen und Kontrollen der Hersteller in Drittstaaten soll der Bund in Zukunft beteiligt werden. Die geplanten Neuregelungen sind ein wichtiger Beitrag, um die Arzneimittelsicherheit zu erhöhen.
Während der im November vergangenen Jahres vorgelegte Referentenentwurf noch eine weitreichende Neuregelung der Zytostatikaversorgung vorsah, ist diese im Kabinettsbeschluss wieder gestrichen worden: Ursprünglich war geplant, Herstellung und Preisverhandlung von Arzneimittelzubereitungen in der Onkologie voneinander zu trennen. Dazu sollten die Krankenkassen die Preise für die Wirkstoffe künftig einheitlich und gemeinsam auf Landesebene mit der Pharmaindustrie verhandeln. Die Apotheken sollten für die Herstellung von Krebsarzneimitteln einen festen Arbeitspreis von 110 Euro erhalten. Die Krankenkassen hatten durch diese Regelung deutliche Kostensteigerungen befürchtet.
Auch im Bereich der Hämophilieversorgung hat der Gesetzentwurf eine Änderung erfahren. So sollen zukünftig Arzneimittel zur Therapie von Gerinnungsstörungen bei Hämophilie über den Vertriebsweg Apotheke laufen. Eine Ausnahme ist dabei die Bevorratung zur Notfallversorgung in den Hämophiliezentren. Hierdurch und durch die Verpflichtung der Kassen, Versorgungsverträge mit Hämophiliezentren zu schließen, wird die Versorgungsqualität der Hämophilie-Erkrankten verbessert. Mit der neu vorgesehenen Preisbildung über den GKV-Spitzenverband und die Möglichkeit ergänzender Rabattverträge wird die Gefahr von Kostensteigerungen minimiert.