1. Durchgang im Bundesrat zum Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG) am 29. November 2019: Wettbewerbsverzerrungen verfestigen sich. Das RSA-Gesetzespaket des GKV-FKG darf nicht aufgeschnürt werden!
Berlin, 26.11.2019 – Die Wettbewerbsverzerrungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verfestigen sich weiter. Dies geht aus den aktuellen Zahlen des RSA-Schlussausgleichs für das Jahr 2018 deutlich hervor. Es zeigt sich, dass ein Großteil der gesetzlichen Krankenkassen vom bestehenden Finanzausgleich der Krankenkassen (Morbi-RSA) weiterhin massiv benachteiligt ist. Anlässlich des ersten Durchgangs im Bundesrat am 29. November 2019 appellieren die Verbände der Ersatz-, Betriebs- und Innungskrankenkassen deshalb noch einmal eindringlich an Bund und Länder, den Gesetzentwurf des Fairen-Kassenwettbewerbs-Gesetzes (GKV-FKG) im Hinblick auf die Morbi-RSA-Reform nicht noch einmal aufzuschnüren. Es handele sich um ein ausgewogenes Gesamtpaket, das dazu führen wird, den Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen gerechter zu gestalten.
Abbildung: Deckungsbeiträge berücksichtigungsfähige Leistungsausgaben im Zeitverlauf (je Kassenart, in Millionen Euro)
![Deckungsbeiträge berücksichtigungsfähige Leistungsausgaben im Zeitverlauf (je Kassenart, in Mio. EUR)](/resource/image/1042134/landscape_ratio16x9/1472/828/9a55e581ceb037ae1203d2a64e602588/4AFCD87EF72C2D1B0E9D5DA6FF2998D6/scherengrafik-deckungsbeitraege-beruecksichtigungsfaehige-leistungsausgaben.png)
Quelle: RSA-Zuweisungen bis 2018 gemäß BVA-Schlussausgleichen; Leistungsausgaben nach 9995 aus KJ1; inklusive DMP; ohne Verwaltungskosten und Satzungs- und Ermessensleistungen; ohne mitgliederbezogene Veränderungsrate.
Den vollständigen Wortlaut der gemeinsamen Pressemitteilung können Sie dem Download entnehmen.