Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat ein neues Eckpunktepapier für eine Reform der Apothekenversorgung vorgelegt. Im Gegensatz zum im Dezember vorgestellten Entwurf sollen Boni auf verschreibungspflichtige Medikamente vollständig verboten werden, der Versandhandel aber erhalten bleiben – aus Sicht der Barmer ein konstruktiver Kompromiss.
Berlin, 03.04.2019 – Insbesondere ausländische Versandapotheken sollen zukünftig keine Boni mehr auf verschreibungspflichtige Arzneimittel gewähren können. Dies sieht ein neues Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur Reform der Apothekenversorgung vor. Damit soll der Grundsatz gleicher Preise von Arzneimitteln in Deutschland festgeschrieben werden. Mit dem Vorschlag könnte der Versandhandel als sinnvolle Ergänzung zu den Apotheken „vor Ort“ weiter erhalten bleiben, die aktuell bestehende Diskriminierung inländischer Apotheken, welche keine Boni gewähren dürfen, würde jedoch beseitigt. Bereits im Dezember vergangenen Jahres war ein erster Entwurf bekannt geworden. Damals hatte das BMG noch die Möglichkeit von Boni vorgesehen.
Daneben ist vorgesehen, die Vergütung der Apotheken an verschiedenen Stellen zu erhöhen. So soll etwa die Notdienstpauschale pro abgegebener Packung eines verschreibungspflichtigen Medikaments von 16 auf 21 Cent steigen. Ebenso sollen die Apotheken zusätzlich honorierte pharmazeutische Dienstleistungen erbringen können, welche GKV-Spitzenverband und Deutscher Apothekerverband zuvor definieren sollen. Beispiele dafür können die pharmazeutische Betreuung spezifischer Patientengruppen oder die Medikationsanalyse sein. Die Forderung nach einer Erhöhung des Apothekenhonorars ist nicht nachvollziehbar und steht auch im Widerspruch zum Gutachten zur Apothekenvergütung des Bundeswirtschaftsministeriums. Dieses hatte bereits im Dezember 2017 festgestellt, dass die flächendeckende Versorgung mit Apotheken nicht gefährdet und eine allgemeine Erhöhung der Vergütung nicht zielführend sei.