Bundesgesundheitsminister Jens Spahn legt ein hohes Tempo bei der Gesetzgebung im gesundheitspolitischen Bereich vor. Das wurde in den letzten Tagen besonders deutlich, als sich das Bundeskabinett und der Bundestag mit einer Vielzahl von Gesetzen befasst haben, die von Relevanz für das Gesundheitswesen sind. Dringenden Handlungsbedarf sieht die Barmer besonders beim Finanzausgleich zwischen den gesetzlichen Krankenkassen. Dazu sollte das GKV-FKG nun zügig auf den Weg gebracht werden.
Berlin, 30.09.2019 – Die Zahl und der Umfang der Gesetzesvorhaben aus dem Haus des Bundesgesundheitsministers stellen eine Herausforderung für alle Beteiligten dar. Da gilt es, den Überblick zu wahren.
So hat der Bundestag letzte Woche in 2./3. Lesung den Weg frei gemacht für eine Ausbildungsreform der Psychotherapeuten und der Hebammen. Zukünftig führt ein fünfjähriges Studium zur Approbation für Psychotherapeuten, die Hebammenausbildung wird vollständig neu gefasst, auch angehende Hebammen durchlaufen ab dem Jahr 2020 eine akademische Ausbildung.
Einen wichtigen Schritt im Bereich der Digitalisierung des Gesundheitswesens geht das Bundesgesundheitsministerium mit dem Entwurf eines Digitale-Versorgung-Gesetzes, das der Bundestag in 1. Lesung behandelt hat. Grundlage aller digitalen Vernetzung ist eine leistungsstarke Telematikinfrastruktur (TI). Deshalb wird mit dem Gesetz die Anbindung der Leistungserbringer an die TI forciert. Perspektivisch sollten jedoch noch weitere Leistungserbringer verpflichtend an die TI angebunden werden. Ein wichtiger Bestandteil des Gesetzes ist es zudem, dass die Krankenkassen mehr Möglichkeiten erhalten sollen, digitale Versorgungsinnovationen zu fördern.
Im MDK-Reformgesetz, auch dieses Gesetz hat der Bundestag erstmals diskutiert, wird der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MD) von den gesetzlichen Krankenkassen losgelöst, die Medizinischen Dienste erhalten in Zukunft die Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Auf Kritik des Verwaltungsrats der Barmer stoßen vor allem die geplanten Regelungen zur Wählbarkeit der Vertreter von gesetzlicher Krankenversicherung und sozialer Pflegeversicherung in den MD-Verwaltungsrat. Abgelehnt werden die Unvereinbarkeit der Mitgliedschaft in einem Verwaltungsrat der Kassen, der Ausschluss von hauptamtlichen Vertreter, sowie die vorgesehene Karenzzeit von 12 Monaten für die Wählbarkeit in den MD-Verwaltungsrat.
Das BMG hat weitere Gesetze angestoßen, die noch ganz am Anfang des Gesetzgebungsprozesses stehen. Aus Sicht der Barmer sind die Vorschläge für eine Reform der Notfallversorgung hin zu einer sektorenübergreifenden Organisation sinnvoll, genau wie die geplante Neuorganisation des Rettungsdienstes.
Auch das Masernschutzgesetz greift ein wichtiges Thema auf: Eine repräsentative Umfrage der Barmer hat ergeben, dass fast jeder zweite Bundesbürger Impfungen auffrischen muss oder nicht weiß, ob sein Impfschutz noch ausreicht. Klar ist: Wer sich impfen lässt, schützt sich und andere.
Besondere Bedeutung kommt auch dem Faire-Kassenwahl-Gesetz (GKV-FKG) zu. Es enthält eine Reform des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs. Diese Reform ist dringend notwendig für einen fairen Wettbewerb unter den gesetzlichen Krankenkassen.