Bundesgesundheitsminister Spahn plant eine grundlegende Neustrukturierung der Notfallversorgung in Deutschland. Dazu stellte er in dieser Woche den „Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung“ vor. Geplant ist, die ambulante und die stationäre Notfallversorgung sowie den Rettungsdienst miteinander zu verzahnen und effektiver und effizienter zu organisieren. In „Berlin kompakt“ stellt die Barmer den Gesetzentwurf vor und positioniert sich dazu.
Berlin, 25.07.2019 – Um ein neues System der integrierten Notfallversorgung zu erreichen, plant das Bundesministerium für Gesundheit zwei zentrale Steuerungsinstrumente: die Gemeinsamen Notfallleitstellen sowie die Integrierten Notfallzentren. Hinzu kommt, dass der Rettungsdienst als eigenständiger Bereich in das Sozialgesetzbuch V aufgenommen werden soll, was voraussichtlich eine Grundgesetzänderung notwendig macht.
Die Vorschläge des Reformentwurfs entsprechen in weiten Teilen den Vorstellungen der Barmer, sie sind wichtige Schritte hin zu einer sektorenübergreifenden Versorgung. Eigene Akzente setzt die Barmer jedoch zum Beispiel bei der geplanten Regelung, nach der der Sicherstellungsauftrag für die ambulante Notfallversorgung in den sprechstundenfreien Zeiten von den Kassenärztlichen Vereinigungen auf die Länder übertragen werden soll.
Ein weiteres Thema der aktuellen Ausgabe von „Berlin kompakt“ ist die von der Barmer durchgeführte Umfrage zur Zweitmeinungs-Regelung. Danach haben 56 Prozent der Befragten Zweifel an der Notwendigkeit der ihnen empfohlenen Operation.