Mit dem Entwurf eines Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation geht das Bundesgesundheitsministerium einen weiteren wichtigen Schritt bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Die Barmer berichtet ausführlich und nimmt Stellung.
Berlin, 23.05.2019 – Nachdem der Gesetzgeber bereits geregelt hat, dass die Krankenkassen ihren Versicherten bis 2021 eine elektronische Patientenakte (ePA) anbieten müssen, erhalten gesetzlich Versicherte mit dem Digitale Versorgung-Gesetz nun einen Anspruch auf die Überführung ihrer Daten in das System ihrer ePA. Inhalte wie der Impfpass, das Zahnbonusheft, das U-Heft für Kinder oder der Mutterpass sollen danach von den Versicherten in der Akte genutzt werden können.
Gleichzeitig soll die Anbindung der Leistungserbringer an die Telematikinfrastruktur verbindlich durchgesetzt werden, Arztpraxen und Krankenhäuser drohen ansonsten finanzielle Einbußen.
Weiterhin schafft das Gesetz einen Anspruch der Versicherten auf digitale Medizinprodukte niedriger Risikoklassen. Für deren Einführung wird ein neues Verfahren der Zulassung und der Nutzenbewertung etabliert.
"Berlin kompakt" berichtet auch über die Vorschläge der Bund-Länder-AG zur sektorenübergreifenden Versorgung. Besonders interessant erscheint die Schaffung eines gemeinsamen fachärztlichen Versorgungsbereichs für Leistungen, die sowohl von ambulanten als auch von stationären Leistungserbringern erbracht werden. Die Einführung eines solchen Versorgungsbereichs entspricht grundsätzlich den Forderungen der Barmer.