Das Bundesministerium für Gesundheit hat seine Pläne für ein MDK-Reformgesetz vorgelegt. Neben der Reform des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) sind in dem Entwurf auch umfangreiche Neuregelungen zur Krankenhausabrechnung vorgesehen. "Berlin kompakt" berichtet über die wesentlichen Inhalte des Referentenentwurfs und positioniert die Barmer.
Berlin, 13.05.2019 – Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung werden in Zukunft nicht nur ausnahmslos Körperschaften des öffentlichen Rechts, auch die Verwaltungsräte als maßgebliche Entscheidungsgremien der Medizinischen Dienste sollen anders besetzt werden. Sie sollen sich künftig nicht nur aus Vertretern der Selbstverwaltung der Krankenkassen, sondern auch aus Vertretern der Patientinnen und Patienten, der Pflegebedürftigen und der Verbraucher sowie der Ärzteschaft und der Pflegeberufe zusammensetzen.
Für Krankenhausabrechnungsprüfungen der Krankenkassen werden ab dem Jahr 2020 Prüfquoten eingeführt, weitere Neuregelungen betreffen etwa die Einführung von Strukturprüfungen oder die Arbeit des Schlichtungsausschusses.
Der Newsletter berichtet des Weiteren über den Stand des Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken sowie über die Vorstellung des 10-Punkte-Papiers der Barmer zur sektorenübergreifenden Versorgung auf einer Veranstaltung in Berlin.