Der Newsletter „Berlin kompakt“ berichtet in dieser Ausgabe schwerpunktmäßig über die Pläne von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, den Krankenkassenfinanzausgleich weiterzuentwickeln und das Organisationsrecht der gesetzlichen Krankenkassen anzupassen. Mit dem „Entwurf eines Gesetzes für eine faire Kassenwahl in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FKG)“ sind weitreichende Maßnahmen vorgesehen, mit denen der Wettbewerb innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die Wahlfreiheit der Versicherten gestärkt werden sollen.
Berlin, 08.04.2019 – Um die wettbewerblichen Rahmenbedingungen im Finanzausgleich der Krankenkassen fairer zu gestalten, soll der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) unter anderem um eine Regionalkomponente und einen Risikopool ergänzt und ein Krankheits-Vollmodell eingeführt werden. Weiterhin ist geplant, das Organisationsrecht der Krankenkassen zu modernisieren, um einen freien Zugang der Versicherten zu allen Krankenkassen zu ermöglichen: Dazu sollen bislang regional begrenzte Krankenkassen mit Ausnahme eng betriebsbezogener Betriebskrankenkassen bundesweit geöffnet und die Rechtsaufsicht über alle gesetzlichen Krankenkassen bundeseinheitlich durch das Bundesversicherungsamt (BVA) ausgeübt werden.
Im aktuellen „Berlin kompakt“ berichten wir außerdem über das neue Eckpunktepapier für eine Reform der Apothekenversorgung, das Bundesgesundheitsminister Jens Spahn kürzlich vorgelegt hat. Danach sollen Boni auf verschreibungspflichtige Medikamente vollständig untersagt sowie die Apothekenvergütung verändert werden.