Heute hat der Deutsche Bundestag das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in 2./3. Lesung verabschiedet. Damit geht ein Gesetzgebungsprozess zu Ende, der allen Beteiligten viel abverlangt hat. Berlin kompakt berichtet über die letzten Änderungen am Gesetz vor der Verabschiedung.
Berlin, 14.03.2019 – Der Kern des TSVG umfasst Regelungen, die den Zugang für gesetzlich Versicherte zur ärztlichen Versorgung verbessern sollen. Die Wartezeiten auf Behandlungstermine in der ambulanten Versorgung sollen verkürzt, die Mindestsprechzeiten von niedergelassenen Ärzten ausgeweitet und die Versorgung in ländlichen Gebieten gesichert werden. Doch nutzte der Gesetzgeber das Gesetz, um eine Vielzahl von weiteren Themen zu regeln. So wurden umfassende Beschlüsse zur Heilmittelversorgung oder auch zur Digitalisierung im Gesundheitswesen gefasst.
Es gab zahlreiche Änderungsanträgen zum TSVG. Viele Neuregelungen wurden während des Gesetzgebungsverfahrens äußerst kontrovers diskutiert, einige verschoben oder auch zurückgezogen.
Berlin kompakt berichtet über die letzten Änderungen bei einer Auswahl von Neuerungen und bewertet diese.