Die aktuelle Ausgabe des Newsletters „Berlin kompakt“ berichtet über die wichtigsten Änderungen im Kabinettsentwurf des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV). Des Weiteren greift der Newsletter relevante Änderungsanträge des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) auf, welche auch in einer zweiten Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am 13.02.2019 diskutiert worden sind. „Berlin kompakt“ informiert schließlich über den Gesetzentwurf zum Aufbau eines Implantateregisters.
Berlin, 15.02.2019 – Mit dem GSAVsoll unter anderem die Kompetenz der Bundesbehörden bei Arzneimittelrückrufen gestärkt und der Arzneimittelvertrieb sicherer werden. Im Kabinettsentwurf finden sich nun zusätzliche Regelungen zur Hämophilieversorgung, zur Anpassung der Quote für Importarzneimittel und die Rücknahme einer ursprünglich sehr weitreichenden Maßnahme zur Zytostatikaversorgung. „Berlin kompakt“ berichtet und stellt die Position der Barmer dar.
Zum TSVG liegen inzwischen zahlreiche Änderungsanträge vor. „Berlin kompakt“ informiert über eine Auswahl fachfremder Anträge. So werden die gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet, ihren Versicherten bis zum 01.01.2021 eine elektronische Patientenakte (ePA) anzubieten. Gelingt ihnen dies nicht, drohen ihnen Sanktionen. Hierzu gab es bei der 2. Anhörung zum TSVG in dieser Woche kontroverse Diskussionen. So auch zu einem weiteren Änderungsantrag, der vorsieht, dass das Bundesministerium für Gesundheit 51 Prozent der Geschäftsanteile der gematik erhalten soll.
Besonders kritisch sieht die Barmer das Vorhaben des Gesetzgebers, die Fristen für die Durchführung von Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfungen ärztlicher Leistungen von vier auf zwei Jahre zu verkürzen, um Ärzten mehr Planungssicherheit zu geben. Vertreter der Ärzteschaft begrüßten die geplante Neuregelung während der Anhörung, massive Kritik kam von den Verbänden der Krankenkassen.
Abschließend berichtet „Berlin kompakt“ über den Entwurf für ein Implantateregister-Errichtungsgesetz, welches Bundesgesundheitsminister Spahn nun vorgelegt hat. Das Gesetz sieht den Aufbau eines verbindlichen bundesweiten Implantateregisters vor mit einer verpflichtenden Teilnahme der verantwortlichen Gesundheitseinrichtungen, der betroffenen Patientinnen und Patienten sowie der Hersteller implantierbarer Medizinprodukte.