Die Große Koalition hat sich darauf geeinigt, Empfänger von Betriebsrenten bei den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung finanziell zu entlasten. Ein jetzt vorliegender Gesetzentwurf sieht dazu die Einführung eines Freibetrags ab 2020 vor. Ziel der Neuregelung ist die Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge. In der letzten Woche wurde zudem eine Reihe von Gesetzen im Bereich des Gesundheitswesens im Deutschen Bundestag beschlossen. Berlin kompakt berichtet.
Berlin, 14.11.2019 – Eine Diskussion über die Entlastung von Betriebsrentnern gibt es bereits seit mehreren Jahren, jetzt hat sich der Koalitionsausschuss darauf geeinigt, die aktuell bestehende Freigrenze ab 01.01.2020 in einen Freibetrag umzuwandeln. Berlin kompakt stellt das Vorhaben vor.
In der vergangenen Woche wurden unter anderem das MDK-Reform-Gesetz und das Digitale-Versorgung-Gesetz in 2./3. Lesung durch den Bundestag verabschiedet. Durch Änderungsanträge erhielten beide Gesetze noch Korrekturen. Mit dem MDK-Reformgesetz wird der Medizinische Dienst der Krankenversicherung organisatorisch von den Krankenkassen gelöst und als unabhängige Körperschaft des öffentlichen Rechts ausgestaltet. Durch letzte Änderungen wurde das ursprünglich geplante Unvereinbarkeitsgebot für Verwaltungsratsmitglieder aufgehoben, das die gleichzeitige Mitgliedschaft im Verwaltungsrat einer Kasse und eines Medizinischen Dienstes ausschließen sollte. Mit dem Gesetz werden zudem Veränderungen bei den Bedingungen für die Krankenhausabrechnung vorgenommen. Die dazu eingebrachten Änderungsanträge betrafen unter anderem die Prüfquote für Krankenhausabrechnungsprüfungen sowie Sanktionen bei Falschabrechnungen für Krankenhäuser – nach Auffassung der Barmer sinnvolle Änderungen.
Das Digitale-Versorgung-Gesetz sieht unter anderem vor, dass die Daten aller gesetzlich Versicherten für Forschungszwecke zur Verfügung gestellt werden sollen. Dafür müssen die Krankenkassen in Zukunft die Abrechnungsdaten ihrer Versicherten an den GKV-Spitzenverband übersenden. Nachdem aufgrund von Datenschutzbedenken Kritik an der vorgesehenen Regelung laut geworden war, wurde abschließend im Gesetz geregelt, dass die Versichertendaten zunächst von den Kassen pseudonymisiert und erst dann an den GKV-Spitzenverband gesendet werden.
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