Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) war Gegenstand einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages. Thema war dabei unter anderem der neue Leistungsanspruch auf digitale Gesundheitsanwendungen für Versicherte. Diskutiert wurde etwa, wie bei ihrem Einsatz die Qualität der Versorgung sichergestellt werden kann. Die Barmer fordert, dass die Vergütung digitaler Gesundheitsanwendungen an deren Nutzen gekoppelt wird. Anbieter müssen dokumentieren, dass die Anwendungen tatsächlich genutzt werden. Zudem sollte die Genehmigung einer digitalen Anwendung durch die gesetzlichen Krankenkassen nur befristet erfolgen. „Berlin kompakt“ berichtet.
Berlin, 25.10.2019 – Thema der Anhörung zum DVG waren auch die für die Krankenkassen erweiterten Möglichkeiten zur Förderung digitaler Innovationen. Professor Doktor Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer, war als Einzelsachverständiger geladen und hatte Gelegenheit, über die Chancen bei der Kooperation mit Anbietern innovativer Gesundheitstechnologien zu informieren.
„Berlin kompakt“ informiert zudem über das von der Unionsfraktion im Bundestag vorgelegte Positionspapier gegen Lieferengpässe von Arzneimitteln. Die Union schlägt eine Vielzahl von Maßnahmen vor, mit denen Engpässe bei der Versorgung mit Arzneimitteln verhindert werden sollen: Die Vorschläge reichen von einer Stärkung der Transparenz über das Liefer- und Marktgeschehen über den Aufbau einer nationalen Arzneimittelreserve bis zur Anpassung der Ausschreibungs- und Vergabemodalitäten für Arzneimittel durch die Krankenkassen.
Ein weiteres Thema ist der Gesetzentwurf zur Änderung des Notfallsanitätergesetzes, den der Bundesrat am 11.10.2019 beschlossen hat, um Rechtssicherheit über die Tätigkeiten von Notfallsanitätern im Einsatz schaffen.