Die Bundesregierung legt drei weitere Gesetzesvorhaben für das Gesundheitswesen vor: Das Bundesgesundheitsministerium regelt im Medizinprodukte-Anpassungsgesetz-EU die Überwachung von Medizinprodukten neu, mit einer Verordnung entwickelt es zudem die Personaluntergrenzen-Regelungen weiter. Die Neuregelungen zur elektronischen AU-Meldung bringt hingegen das Bundeswirtschaftsministerium im Rahmen des Dritten Bürokratieentlastungsgesetzes auf den Weg.
Berlin, 23.09.2019 – Der jetzt vorliegende Entwurf für ein Medizinprodukte-Anpassungsgesetz-EU beinhaltet zwei wichtige Regelungen, mit denen die Sicherheit von Medizinprodukten verbessert werden soll: So werden die Verantwortlichkeiten bei der Überwachung von Medizinprodukten neu definiert und auf die Bundesebene verlagert. Zudem wird das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) verpflichtet, ein zentrales Medizinprodukteinformations- und Datenbanksystem zu errichten und zu betreiben.
Mit der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums wird die Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen auf den Weg gebracht.
Von großem Vorteil für die Versicherten ist zudem die Einführung eines elektronischen Verfahrens für die Krankmeldung.
Der Newsletter berichtet schließlich über den Barmer-Krankenhausreport 2019, der das Thema Patient Blood Management zum Schwerpunktthema hat.