Die aktuelle Ausgabe des Newsletters „Berlin kompakt“ informiert über die zahlreichen Änderungsanträge zum Terminservice- und Versorgungsgesetz: Neben der Aufwertung der Therapeutenberufe sind auch Neuregelungen bei der Hebammenversorgung sowie ein neues Verfahren für die Förderung der Selbsthilfe geplant. In einem weiteren Artikel wird über die Neuordnung der Psychotherapeutenausbildung berichtet.
Berlin, 24.01.2019 – Schnellere Arzttermine, mehr Sprechstunden und eine Erweiterung der medizinischen Leistungen für gesetzlich Versicherte – das sind die wichtigsten Ziele des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG). Nach der ersten Beratung im Bundestag haben die Regierungsfraktionen eine Vielzahl von Änderungsanträgen eingebracht, die am 16.01.2019 Gegenstand einer ersten öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags waren.
Mit den Neuregelungen für die Heilmittelerbringer verfolgt Gesundheitsminister Spahn das Ziel, die Therapeutenberufe zu stärken. Dies soll vor allem durch eine Erhöhung der Arbeitsentgelte in den ambulanten Praxen sowie eine Ausweitung der Kompetenzen erreicht werden. Berlin kompakt bewertet die geplanten Änderungen ausführlich. Ein Schwerpunkt bei den Neuregelungen in der Hebammenversorgung liegt auf der stärkeren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Bei der Förderung der Selbsthilfe ist ein neues Verfahren vorgesehen: Mit der geplanten Regelung wäre eine individuelle Förderung von Selbsthilfeprojekten durch die Krankenkassen nicht länger möglich.
Abschließend berichtet „Berlin kompakt“ über den nun vorliegenden Gesetzentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung. Diese soll inhaltlich aktualisiert und zukünftig in Form eines wissenschaftlichen Masterstudiums organisiert werden, das zur Approbation führt.