Ein fairer Wettbewerb unter den gesetzlichen Krankenkassen und ein manipulationsresistenter Kassenfinanzausgleich – dies sind wesentliche Ziele des Entwurfs für ein „Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz“. In der gestrigen Anhörung des Bundestagsgesundheitsausschusses unterstrich Professor Doktor Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer, dass das Gesetz die richtigen Impulse für einen fairen Wettbewerb der Krankenkassen um die beste Versorgung der Versicherten setzt.
Berlin, 19.12.2019 – Der Entwurf für ein „Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz“ (GKV-FKG) setzt die richtigen Impulse für einen fairen Wettbewerb der Krankenkassen um die beste Versorgung der Versicherten. „Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Pläne zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs die richtigen Komponenten beinhalten, um einen funktionsfähigen und fair ausgestalteten Wettbewerbsrahmen in der gesetzlichen Krankenversicherung zu schaffen“, sagte Professor Doktor Straub, bei der gestrigen Anhörung. Weiterhin forderte er: „Die wesentlichen Elemente wie eine Regionalkomponente, ein ausdifferenziertes Vollmodell in Verbindung mit einer Manipulationsbremse und ein Risikopool sollten wegen ihres Zusammenwirkens als Gesamtpaket und ohne Abstriche umgesetzt werden.“
Vor allem die geplante Einführung einer Regionalkomponente gewährleistet aus Sicht der Barmer, dass die Beitragsgelder über den Gesundheitsfonds in Zukunft zielgenauer dort hinfließen, wo sie für die Versorgung der Versicherten tatsächlich benötigt werden. Bisher werden erhebliche regionale Unterschiede der Ausgabenstrukturen in der Zuweisungssystematik des Morbi-RSA nicht angemessen berücksichtigt. Dies führt in einigen Bundesländern zu einer faktischen Monopolbildung innerhalb der Kassenlandschaft.
Mit der Einführung eines differenzierten Vollmodells mit allen Krankheiten im Rahmen des GKV-FKG soll verhindert werden, dass die Krankenkassen für einzelne Versichertengruppen entweder viel zu hohe oder aber nicht ausreichende Zuweisungen erhalten und damit Anreize zur Risikoselektion bestehen. Im Zusammenhang mit der Erweiterung der Krankheitsauswahl zum Vollmodell ist die vorgesehene Manipulationsbremse zwingend. Mit ihr sollen im Morbi-RSA statistisch auffällige, überproportionale Steigerungen bei einzelnen hierarchisierten Morbiditätsgruppen erkannt und jeweils für ein Jahr ausgeschlossen werden können. Diese Zuweisungen werden dabei nicht gestrichen, sondern wieder vollständig dem Fonds zugeführt und dann entsprechend des korrigierten Morbi-RSA an alle Kassen ausgeschüttet. Die Manipulationsbremse ist ein zwingend notwendiges Instrument, um die in der Vergangenheit immer wieder aufgetretenen, unplausiblen Morbiditätssteigerungen wirkungsvoll einzudämmen.
Schließlich macht die wachsende Bedeutung neuer kostenintensiver Therapien die Einführung eines Risikopools notwendig. Denn die Zuweisungen, die Krankenkassen für extrem teure, akute Krankheitsfälle erhalten, decken die entstehenden Ausgaben systembedingt nicht ab. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Einführung eines Risikopools unterstützt die Zielsetzung des Morbi-RSA, finanzielle Belastungen, die durch die Versichertenstruktur verursacht werden, zwischen Krankenkassen auszugleichen und Risikoselektionsanreize zu vermeiden.