Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) beschlossen. Der Schwerpunkt des Gesetzes liegt auf dem verbesserten Zugang der gesetzlich Versicherten zur ärztlichen Versorgung. Neu im Gesetz ist die Verpflichtung der Vertragsärzte zur Kodierung ambulanter Diagnosen. Diese Entscheidung entspricht einer langjährigen Forderung der Barmer.
Berlin, 27.09.2018 – Mit dem TSVG sollen Vertragsärzte zur Kodierung ambulanter Diagnosen verpflichtet werden. Grundlage dafür ist die aktuelle Klassifikation nach ICD-10-G und nach OPS. Begründet wird diese Maßnahme damit, dass die von den Leistungserbringern dokumentierten Diagnosen und Prozeduren einerseits in die Berechnungen zur Vergütung der Vertragsärzte (morbiditätsbedingte Gesamtvergütung) einfließen würden. Andererseits seien die Diagnosen für den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) der Krankenkassen von Bedeutung. Der Gesetzgeber argumentiert, dass einheitliche und verbindliche Regelungen zur Kodierung eine Voraussetzung für eine valide Morbiditätsmessung seien und der Manipulation von Diagnosen entgegenwirkten. Zur Kodierung sollen auch Leistungserbringer verpflichtet werden, die an Selektivverträgen oder an sektorenübergreifenden Versorgungsformen wie dem ambulanten Operieren beteiligt sind, unter Einbeziehung der Altverträge nach § 73c, § 116b und § 140a SGB V. Ebenso ist beabsichtigt, eine Harmonisierung der Kodierung in den Sektoren – also auch im Krankenhausbereich - zu erreichen, da die Versorgung zunehmend sektorenübergreifend gestaltet werde.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung wird beauftragt, bis 30.06.2020 verbindliche und bundeseinheitliche Regelungen und Prüfmaßstäbe für die Vergabe und Dokumentation von ambulanten Diagnosen und Prozeduren zu schaffen. Die neuen Regelungen müssten einheitlich in die zertifizierten Praxisverwaltungssysteme implementiert werden und sollen zum 01.01.2022 wirksam werden.
Die Initiative der Bundesregierung zur Einführung verbindlicher ambulanter Kodierrichtlinien entspricht einer langjährigen Forderung der Barmer. Kodierrichtlinien sind wesentlich nicht nur für eine richtige Leistungsabrechnung und Honorarbestimmung für die Ärzte, sondern auch für eine valide Morbiditätsbestimmung als Grundlage des Morbi-RSA und damit eines funktionierenden fairen Wettbewerbs unter den gesetzlichen Krankenkassen. Besonders wichtig ist, dass die Kodierrichtlinien einheitlich in die Praxissoftware der Leistungserbringer implementiert werden und damit auch einheitlich angewendet werden.