Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will die Arbeitsbedingungen in den Therapeutenberufen verbessern und das Berufsbild der Heilmittelerbringer aufwerten. Dazu sollen eine Reihe von Änderungsanträgen an das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) angehängt werden. Die Gesetzesinitiative enthält eine Reihe wichtiger Regelungen, die aus Sicht der Barmer jedoch nachjustiert werden müssen. Auch sind sie mit erheblichen Kostensteigerungen verbunden.
Berlin, 13.12.2018 - Von Bundesland zu Bundesland gibt es unterschiedliche Vergütungen der Heilmittelerbringer. Mit der neuen Gesetzesinitiative will Gesundheitsminister Spahn die Vergütungen angleichen. Dazu sollen der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) und die Spitzenorganisationen der Leistungserbringer künftig für jeden Heilmittelbereich einen bundesweiten Vertrag verhandeln. Die Preise der einzelnen Leistungen werden ab 01.04.2019 auf den höchsten Preis angehoben, der bundesweit in einer Region vereinbart wurde. Wichtig ist, dass die Krankenkassen im Rahmen von weiterhin möglichen Vereinbarungen über regionale Besonderheiten auch Preisanpassungen nach unten machen können.
Blankoverordnungen von Heilmitteln, bislang nur in Modellvorhaben möglich, sollen Bestandteil der Regelversorgung werden. Bei der Blankoverordnung stellt der Arzt künftig nur noch die Diagnose. Art des Heilmittels, Dauer und Frequenz der Behandlung werden dann vom Heilmittelerbringer selbst festgelegt. Um zu verhindern, dass vor allem teure Heilmittel zur Anwendung kommen und die Behandlungsmengen und Frequenzen im Vergleich zu heute deutlich ansteigen, sollte der GKV-SV verbindliche Richtwerte zur Wirtschaftlichkeit an die Leistungserbringer vorgeben können.
Eine wichtige Neuerung ist auch das vereinfachte Zulassungsverfahren von Heilmittelerbringern: Für die therapeutische Tätigkeit in der GKV wird bisher eine Zulassung benötigt. In Zukunft soll es ausreichen, einmalig die Ausbildung nachzuweisen und einen Beitritt zum Vertrag zu erklären. Um die hohe Versorgungsqualität zu erhalten, sollte aus Sicht der Barmer jedoch auch für den Heilmittelbereich (analog des Präqualifizierungsverfahrens im Hilfsmittelbereich) ein standardisierter Überprüfungsprozess mit befristeten Zertifikaten eingeführt werden.
Mit den Neuregelungen für die Heilmittelerbringer verfolgt Gesundheitsminister Spahn das Ziel, die Therapeutenberufe zu stärken, vor allem durch eine Erhöhung der durchschnittlichen Arbeitsentgelte in den ambulanten Praxen. Um dies zu erreichen, werden die Preise für Heilmittel dauerhaft von der Entwicklung der Grundlohnsumme abgekoppelt.
Mit dem geplanten Maßnahmenpaket kommt es erneut zu einer erheblichen Kostensteigerung im gesamten Heilmittelbereich (Mehrausgaben bei der Barmer von mind. 200 Mio. Euro jährlich). Bereits das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung hatte zu deutlichen Einkommensverbesserungen der Heilmittelerbringer geführt (jährliche Mehrausgaben bei der Barmer von ca. 200 Mio. Euro), jedoch ist noch nicht zu sehen, wie viel davon bei den angestellten Therapeuten ankommt. Daher ist es aus Sicht der Barmer dringend notwendig, mehr Transparenz über die Gehälter der Therapeuten herzustellen.