Seit Jahren kommen die Bundesländer ihrer Pflicht zur ausreichenden Investitionsförderung der Krankenhäuser nicht nach. Der jährliche Investitionsbedarf beläuft sich auf mehrere Milliarden Euro - die zuständigen Bundesländer stellen aber deutlich weniger Geld zur Verfügung. Doch wie kann die finanzielle Schieflage behoben werden? Diese und weitere Fragen untersuchte der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesfinanzministerium in einem Gutachten.
Berlin, 05.07.2018 – Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat ein Gutachten zur Über- und Fehlversorgung in deutschen Krankenhäusern veröffentlicht. Er stellt darin verschiedene Reformoptionen vor: Unter anderem unterbreiten die Gutachter Vorschläge, wie die Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser auf eine verlässliche Grundlage gestellt werden kann.
Um den Investitionsstau der Länder aufzulösen, schlagen die Gutachter zwei mögliche Lösungen vor: Als erstbeste Lösung sollte die monistische Finanzierung durch die Krankenkassen eingeführt und das duale System der Krankenhausfinanzierung abgeschafft werden. Aus Sicht der Barmer ist der Vorschlag einer monistischen Finanzierung nicht sinnvoll, weil damit die Länder vollständig aus der Finanzierungsverantwortung entlassen würden.
Auch die Gutachter sehen beim Vorschlag zur monistischen Finanzierung politische und gegebenenfalls verfassungsrechtliche Hürden in der Umsetzung. Daher empfehlen die Gutachter als zweitbeste Option, die Länder gesetzlich zur Finanzierung von Krankenhauskapazitäten durch eine von ihnen zu entrichtende Bettenpauschale pro Krankenhausbett zu verpflichten. Diese obligatorische Pauschale solle (ausschließlich) von den Ländern an einen neu einzurichtenden Investitionsfonds gezahlt werden. Die Pauschale müsse sich an den Investitionskosten für die jeweilige Fachabteilung pro Bett orientieren. Die Auszahlung der Mittel aus dem Investitionsfonds an die Krankenhäuser solle durch die Krankenkassen über leistungsorientierte Investitionspauschalen pro Behandlungsfall erfolgen. Die Höhe der von den Ländern aufzubringenden Pauschale müsse so bemessen sein, dass die leistungsorientierten Investitionspauschalen vollständig über die Fondseinnahmen gedeckt werden können.
Die Idee eines Investitionsfonds ist grundsätzlich positiv. Abweichend vom vorliegenden Gutachten sollte der Fonds allerdings zu gleichen Teilen von Bund, Ländern und Kassen finanziert werden. Die Mittel müssten dabei leistungsorientiert pro Behandlungsfall über Investitionspauschalen verteilt werden. Die Kassen würden im Zuge der gesteigerten Finanzierungsverantwortung ein verbindliches Mitspracherecht bei der Krankenhausplanung erhalten. Der Sicherstellungsauftrag sollte bei den Ländern verbleiben. Es wäre zudem erforderlich, ein Investitionsvolumen des Fonds in Höhe von acht bis zehn Prozent der Krankenhausgesamtausgaben gesetzlich vorzugeben.