Die 91. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Länder fand am 20. und 21. Juni in Düsseldorf statt. Insgesamt hat die GMK fast 40 inhaltliche Beschlüsse gefasst. Diese betreffen unter anderem die Themenbereiche Gesundheitsvorsorge und -sicherung, Infektionsschutz sowie das Arzneimittel- und Apothekenwesen. Im Detail hat die GMK dem BMG einen Prüfauftrag zum Thema Lieferengpässe bei Arzneimitteln erteilt.
Berlin, 05.07.2018 – Mit ihrem Beschluss zu Lieferengpässen fordert die GMK das BMG auf, sich dem Thema anzunehmen. Das BMG solle prüfen, inwieweit ein gesetzlicher oder anderweitiger Änderungsbedarf bei Rabattverträgen bestehe, um Lieferengpässe zu beheben. Obwohl in der Vergangenheit bereits zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht worden seien (zum Beispiel Verpflichtung zur Meldung von Lieferengpässen der Arzneimittelhersteller an Kliniken, Vorratsbeschaffungsmöglichkeit für Importe durch Krankenhäuser), würden Lieferengpässe nach wie vor ein Problem darstellen. Als Gründe nennt die GMK unter anderem Probleme bei der Herstellung und Engpässe bei den Ausgangsstoffen, den Preis- und Rabattdruck auf nationaler Ebene sowie unternehmerische Entscheidungen in Form von Rationalisierung der Produktionsprozesse und Anpassungen der Produktpalette.
Für den Zusammenhang zwischen Lieferengpässen und den von Kassen und Pharmaunternehmen geschlossenen Rabattverträgen gibt es keine empirischen Belege. Eine jüngst veröffentlichte Studie kommt sogar zu einem gegenteiligen Ergebnis: Rabattverträge sorgen für mehr, nicht für weniger Anbieter im Generikamarkt. Außerdem findet bei knapp drei Viertel aller Barmer-Rabattverträge das Mehrpartnermodell Anwendung, bei dem bis zu drei Hersteller zum Zuge kommen. Dies hat sowohl Vorteile für den Arzt als auch für Apotheker und die Patienten, da es mehrere Verordnungsalternativen mit positiven Effekten auf Therapietreue und Lieferfähigkeit bietet.