Der Newsletter „Berlin kompakt“ legt den Schwerpunkt seiner heutigen Ausgabe auf den Referentenentwurf eines „Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“ (GSAV). Er berichtet zudem über das Innovationsfondsprojekt RubiN, das zur Verbesserung der Versorgung geriatrischer Patienten beitragen will und einen besonderen Akzent auf das Thema Delegation legt.
Berlin, 07.12.2018 – Das Bundesgesundheitsministerium hat den Referentenentwurf für das GSAV vorgelegt. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zieht damit die Konsequenzen aus den Arzneimittelskandalen der jüngsten Vergangenheit. Mit dem Gesetz soll die Kompetenz der Bundesbehörden bei Rückrufen gestärkt und der Arzneimittelvertrieb sicherer werden. Daneben sind zahlreiche Änderungen etwa in der Versorgung mit Biosimilars oder bei der Honorierung von Zytostatika vorgesehen. Berlin kompakt berichtet ausführlich.
Ein weiterer Beitrag widmet sich der Anhebung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung, der im „Fünften Gesetz zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch – Beitragssatzanpassung" geregelt wird.
Und schließlich: Das Innovationsfondsprojekt RubiN zeigt, wie vielschichtig die Klärung rechtlicher Fragen ist, wenn medizinische Versorgung vernetzt und sektorenübergreifend gestaltet werden soll. Beim Aufbau eines Casemanagements im Bereich der geriatrischen Versorgung treten zahlreiche rechtliche Hürden zutage, besonders im Zusammenhang mit der Delegation ärztlicher Tätigkeiten innerhalb von Versorgungsnetzwerken.