Gesetzgebung

Dritte Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie

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Abgeschlossen und in Kraft getreten

Termine Gesetzgebung

  
01.04.2022Inkrafttreten
11.03.2022Zustimmung Bundesrat
23.02.2022Referentenentwurf

Wesentliche Inhalte der Verordnung

  • Verlängerung der Sonderregelungen bis 30.06.2022, unter anderem: Begutachtungen des Medizinischen Dienstes zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit müssen weiter nicht in der Häuslichkeit erfolgen; Beratungsbesuche weiter telefonisch, digital oder per Videokonferenz möglich, Kostenerstattung coronabedingter Mindereinnahmen, Mehraufwendungen für Pflegeeinrichtungen durch SPV wird verlängert.
  • Kalkulation beinhaltet Mehrausgaben für die GKV in Höhe von 25 Millionen Euro und SPV von 525 Millionen Euro bis 30.06.2022 

So positioniert sich die Barmer

Für die soziale Pflegeversicherung ergeben sich aus der Verlängerung des Schutzschirms laut Bundesministerium für Gesundheit Mehrausgaben von 525 Millionen Euro. Weitere 525 Millionen Euro können für die Erstattung von Testkosten in Pflegeeinrichtungen entstehen, abhängig davon, ob die bisher schon bestehende Regelung mit der Coronavirus-Testverordnung fortgeführt wird. Durch die Beteiligung an der Kostenerstattung im ambulanten Bereich und bei den Hospizen entstehen der GKV im Jahr 2022 laut Entwurf einmalige Mehrausgaben von etwa 25 Millionen Euro. Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV) summieren sich die pandemiebedingten und bisher nicht gegenfinanzierten Mehrbelastungen der Soziale Pflegeversicherung von 2020 bis zum ersten Quartal 2022 auf 4,5 Milliarden Euro. Die Aufwendungen des vorliegenden Referentenentwurfes von über einer Milliarde Euro kommen noch hinzu.

Position der Barmer
Die wiederholte Verlängerung des Schutzschirms insbesondere für die Pflegeeinrichtungen ist mit Blick auf die vulnerable Gruppe der Pflegebedürftigen zwar nachvollziehbar. Gleichzeitig sind aber eine hohe Immunisierung und damit ein besserer Schutz der Pflegebedürftigen erreicht worden. Daher sollte im dritten Jahr der Corona-Pandemie ein Weg aus der ergänzenden Sonderfinanzierung des Systems gefunden werden.
Die Mehrkosten für die Verlängerung des Schutzschirms in der Pflege und die bereits bisher ohne Steuerzuschuss erbrachten Beitragsmittel von 4,5 Milliarden Euro müssen zwingend durch Bundesmittel ausgeglichen werden.