Gesetzgebung

Dritte Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie

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Abgeschlossen und in Kraft getreten

Termine Gesetzgebung

  
01.04.2022Inkrafttreten
11.03.2022Zustimmung Bundesrat
23.02.2022Referentenentwurf

Wesentliche Inhalte der Verordnung

  • Verlängerung der Sonderregelungen bis 30.06.2022, unter anderem: Begutachtungen des Medizinischen Dienstes zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit müssen weiter nicht in der Häuslichkeit erfolgen; Beratungsbesuche weiter telefonisch, digital oder per Videokonferenz möglich, Kostenerstattung coronabedingter Mindereinnahmen, Mehraufwendungen für Pflegeeinrichtungen durch SPV wird verlängert.
  • Kalkulation beinhaltet Mehrausgaben für die GKV in Höhe von 25 Millionen Euro und SPV von 525 Millionen Euro bis 30.06.2022 

So positioniert sich die Barmer

20. Legislaturperiode

Abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren (Auswahl)

Zum Ende der Legislaturperiode nicht abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren (Diskontinuität)

Stellungnahmen der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung