Gesetzgebung

Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland

Lesedauer unter 3 Minuten

Abgeschlossen und in Kraft getreten

Termine Gesetzgebung

- zustimmungsfrei -

16.05.2023

Inkrafttreten

31.03.2023

2. Durchgang Bundesrat

16.03.2023

2./3. Lesung Bundestag

01.03.2023

Öffentliche Anhörung Gesundheitsausschuss

10.02.2023

1. Durchgang Bundesrat

26.01.2022

1. Lesung Bundestag

21.12.2022  

Kabinettsbeschluss

17.10.2022

Referentenentwurf

Wesentliche Inhalte des Gesetzes

  • UPD wird im Rahmen einer Stiftung bürgerlichen Rechts neu strukturiert und verstetigt
  • GKV-Spitzenverband errichtet die Stiftung und finanziert diese – ab 01.01.2024 jährlicher Zuschuss von 15 Millionen Euro; PKV kann sich anteilig in Höhe von 7 Prozent an den Kosten der Finanzierung beteiligen
  • Aussetzung der Budgets in der allgemeinen ambulanten Kinder- und Jugendmedizin sowie der Schwerpunktebereiche der Kinder- und Jugendmedizin; vollständige Ausbudgetierung der Kinder- und Jugendpsychiatrie

So positioniert sich die Barmer

20. Legislaturperiode

Abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren (Auswahl)

Zum Ende der Legislaturperiode nicht abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren (Diskontinuität)

Stellungnahmen der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung

EU-Gesetzgebung