Gesetzgebung

Stellungnahmen der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung

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Veröffentlichung der Stellungnahmen

  
03.05.202410. Stellungnahme der Regierungskommission
Überwindung der Sektorengrenzen des deutschen Gesundheitssystems
07.09.20239. Stellungnahme der Regierungskommission
Reform der Notfall- und Akutversorgung: Rettungsdienst und Finanzierung
29.09.20238. Stellungnahme der Regierungskommission
Psychiatrie, Psychosomatik und Kinder- und Jugendpsychiatrie („Psych-Fächer“): Reform und Weiterentwicklung der Krankenhausversorgung
20.10.20237. Stellungnahme der Regierungskommission
Weiterentwicklung der Qualitätssicherung, des Qualitäts- und des klinischen Risikomanagements (QS, QM und kRM): Mehr Qualität – weniger Bürokratie
29.09.20236. Stellungnahme der Regierungskommission
Kurz-, mittel- und langfristige Reform der konservativen und operativen Kinder- und Jugendmedizin
22.06.20235. Stellungnahme der Regierungskommission
Verbesserung von Qualität und Sicherheit der Gesundheitsversorgung Potenzialanalyse anhand exemplarischer Erkrankungen
13.02.20234. Stellungnahme der Regierungskommission
Reform der Notfall- und Akutversorgung in Deutschland. Integrierte Notfallzentren und Integrierte Leitstellen
06.12.20223. Stellungnahme der Regierungskommission
Grundlegende Reform der Krankenhausvergütung
22.09.20222. Stellungnahme der Regierungskommission
Tagesbehandlung im Krankenhaus zur kurzfristigen Entlastung der Krankenhäuser und des Gesundheitswesens
08.07.20221. Stellungnahme der Regierungskommission
Empfehlungen der AG Pädiatrie und Geburtshilfe für eine kurzfristige Reform der stationären Vergütung für Pädiatrie, Kinderchirurgie und Geburtshilfe

So positioniert sich die Barmer

10. Stellungnahme 
Überwindung der Sektorengrenzen des deutschen Gesundheitssystems

Die sektorale Gliederung des Gesundheitswesens ist in Deutschland besonders stark ausgeprägt – und nach Ansicht der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung Hauptursache für die Ineffizienz des Systems.

 

9. Stellungnahme
Reform der Notfall- und Akutversorgung: Rettungsdienst und Finanzierung

Bereits in der letzten Legislaturperiode hatte das Bundesministerium für Gesundheit den Versuch unternommen, den Rettungsdienst im Rahmen eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung neu zu strukturieren. Das Vorhaben scheiterte, weil die Bundesländer Teile der Reform als Eingriff in ihre Gesetzgebungskompetenz ablehnten. Die Regierungskommission bleibt dennoch bei dem Ziel: Mit einheitlichen Vorgaben zu Organisation, Leitungsumfang, Qualität und Vergütung für den Rettungsdienst soll eine transparente, qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte Notfallversorgung nach bundesweit vergleichbaren Vorgaben geschaffen werden.

 

8. Stellungnahme
Psychiatrie, Psychosomatik und Kinder- und Jugendpsychiatrie („Psych-Fächer“): Reform und Weiterentwicklung der Krankenhausversorgung

 

6. Stellungnahme
Kurz-, mittel- und langfristige Reform der konservativen und operativen Kinder- und Jugendmedizin

Bereits in ihrer ersten Stellungnahme hatte die Regierungskommission Vorschläge für eine kurzfristige Reform der stationären Vergütung für Pädiatrie, Kinderchirurgie und Geburtshilfe unterbreitet. Auf dieser Basis hat der Gesetzgeber der Kinder- und Jugendmedizin bereits kurzfristig finanzielle Hilfen im Rahmen des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes für die Jahre 2023 und 2024 zur Verfügung gestellt. In einer weiteren Stellungnahme zum Thema benennt die Kommission nun weiteren Handlungsbedarf für die pädiatrische Versorgung.

 

5. Stellungnahme
Verbesserung von Qualität und Sicherheit der Gesundheitsversorgung Potenzialanalyse anhand exemplarischer Erkrankungen

Noch vor der Einigung von Bund und Ländern auf Eckpunkte für eine Krankenhausreform hat die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung eine weitere – die inzwischen fünfte – Stellungnahme vorgelegt. In ihrer Potenzialanalyse kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass die Konzentration und Spezialisierung von medizinischen Leistungen an Krankenhäusern deutliche Vorteile für die Qualität der Versorgung und die Patientensicherheit bringen würde. Damit unterstreicht sie ihre Forderung nach Einführung von Leistungsgruppen mit einheitlichen Mindestanforderrungen an die Ausstattung von Kliniken mit Fachpersonal und Geräten. Aufgrund der sehr hohen Krankenhausdichte in Deutschland seien damit keine nennenswerten Einschränkungen der Erreichbarkeit von Krankenhäusern verbunden.

 

4. Stellungnahme
Reform der Notfall- und Akutversorgung in Deutschland. Integrierte Notfallzentren und Integrierte Leitstellen

Die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung hat eine Empfehlung zur Reform der Notfall- und Akutversorgung in Deutschland vorgestellt. Ziel der Vorschläge ist es, die medizinische Versorgung für Hilfesuchende im Notfall effizienter zu organisieren, indem die drei getrennten Bereiche der Notfallversorgung (Notaufnahmen der Kliniken, Notfallversorgung der Kassenärztlichen Vereinigungen und Notfallrettung der Länder) besser aufeinander abgestimmt werden. Patientinnen und Patienten sollen in die für sie am besten geeignete Versorgungsebene gesteuert werden, um die knappen Ressourcen des Notfallwesens optimal zu nutzen.
Die Regierungskommission schlägt dafür die Einrichtung integrierter Leitstellen und Notfallzentren vor. Der für ein sektorenübergreifendes Gesamtsystem notwendige Rettungsdienst ist zunächst nicht Teil der Empfehlung, hierzu kündigen die Autorinnen und Autoren eine weitere Empfehlung an.

 

3. Stellungnahme
Grundlegende Reform der Krankenhausvergütung

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und Mitglieder der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung haben am 06.12.2022 ihre Stellungnahme für eine „grundlegende Reform der Krankenhausvergütung“ vorgestellt. Mit der Reform soll das Fallpauschalensystem weiterentwickelt und Vorhalteleistungen künftig gesondert vergütet werden. Die neue Vergütungssystematik soll damit weniger leistungs- und mengenabhängig sein, wie es in der Stellungnahme heißt.

 

2. Stellungnahme
Tagesbehandlung im Krankenhaus zur kurzfristigen Entlastung der Krankenhäuser und des Gesundheitswesens

In ihrer zweiten Stellungnahme unterbreitet die vom Bundesgesundheitsministerium eingesetzte Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung den Vorschlag einer deutlichen Ausweitung tagesklinischer Behandlungen in Krankenhäusern. Kliniken sollen bislang vollstationär erbrachte Behandlungen als Tagesbehandlungen ohne Übernachtungen durchführen können, wenn dies medizinisch vertretbar ist. Damit soll vor allem dem Personalmangel in Krankenhäusern begegnet werden, der nach Auffassung der Kommission eine Hauptursache für die Kapazitätsengpässe der Kliniken ist. Aufgrund des medizinischen Fortschritts sei vielfach eine stationäre Überwachung der Patientinnen und Patienten in der Nacht oder am Wochenende nicht mehr notwendig, das dadurch freiwerdende Personal könne an anderer Stelle im Krankenhaus eingesetzt werden.
Die Kommission sieht darin einen ersten Schritt für eine kurzfristige Entlastung der Kliniken. Erst in einem zweiten Schritt will das Gremium bislang stationär durchgeführte Behandlungen auch für den vertragsärztlichen Bereich öffnen. Die Leistungen sollen dann bei identischer Vergütung sowohl im niedergelassenen als auch im stationären Bereich erbracht werden können. Zugleich bewertet die Regierungskommission die aktuell diskutierte Ausweitung des ambulanten Operierens eher zurückhaltend.

 

1. Stellungnahme
Empfehlungen der AG Pädiatrie und Geburtshilfe für eine kurzfristige Reform der stationären Vergütung für Pädiatrie, Kinderchirurgie und Geburtshilfe

Die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) eingesetzte Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung hat Empfehlungen für eine kurzfristige Reform der stationären Vergütung für Pädiatrie, Kinderchirurgie und Geburtshilfe vorgelegt und an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach übergeben. Die Empfehlungen knüpfen an die Vorgabe des Koalitionsvertrags der Ampel-Parteien an, wonach die Bereiche der Pädiatrie und Geburtshilfe kurzfristig eine auskömmliche Vergütung erhalten sollen.
Um eine qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen und eine weitere Überlastung des Personals zu vermeiden, sei eine gute Personalausstattung rund um die Uhr essenziell, so die Stellungnahme. Eine Zusammenarbeit oder Zusammenlegung kleinerer Abteilungen könne, wo möglich, die individuelle Arbeitslast verringern. In der Geburtshilfe solle die Zentrumsbildung gefördert werden.

20. Legislaturperiode

Abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren (Auswahl)

Zum Ende der Legislaturperiode nicht abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren (Diskontinuität)

Stellungnahmen der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung