Gesetzgebung

Pflegekompetenzgesetz

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- zustimmungsfrei -
03.09.2024Referentenentwurf
19.12.2023Eckpunkte

Wesentliche Inhalte des Vorhabens

  • Etablierung des neuen Berufsbildes Advanced Practice Nurse: eigenständige Ausübung von Heilkunde in ärztlich oder pflegegeleiteten Einrichtungen
  • Erweiterung der Befugnisse für Pflegefachpersonen (z. B. häusliche Krankenpflege, Empfehlung von Pflegehilfsmitteln)
  • Aufhebung der verpflichtenden Modellprojekte zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten an Pflegekräfte
  • Erprobung der Pflegebegutachtung in der Langzeitpflege und beim Entlassmanagement im Krankenhaus durch Pflegefachpersonen statt durch den Medizinischen Dienst (MD)
  • Einführung eines pflegegradunabhängigen Anspruchs auf Pflegeprozesssteuerung durch Pflegefachpersonen
  • Etablierung einer berufsständischen Vertretung auf Bundesebene

So positioniert sich die Barmer

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den lange angekündigten Referentenentwurf für ein Pflegekompetenzgesetz vorgelegt. In einem Eckpunktepapier hatte das Bundesministerium für Gesundheit bereits Ende letzten Jahres Regelungen skizziert, die teilweise in den Gesetzentwurf eingegangen sind. Anfang November soll der Gesetzentwurf vom Bundeskabinett beschlossen werden.

20. Legislaturperiode

Abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren (Auswahl)

Zum Ende der Legislaturperiode nicht abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren (Diskontinuität)

Stellungnahmen der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung