Gesetzgebung

Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz)

Lesedauer unter 2 Minuten

Termine Gesetzgebung

zustimmungspflichtig 
18.10.20241. Durchgang Bundesrat
04.09.2024Kabinettsbeschluss
16.07.2024 Referentenentwurf

Wesentliche Inhalte des Vorhabens

  • Bundesweit einheitliches und eigenständiges Berufsprofil für die Pflegefachassistenz 
  • Steigerung der Attraktivität des Berufsbildes
  • Mehrkosten für gesetzliche Krankenversicherung (GKV), Soziale Pflegeversicherung (SPV) und Pflegebedürftige (Eigenanteile)

So positioniert sich die Barmer

Am 04.09.2024 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung beschlossen. Mit dem Pflegefachassistenzeinführungsgesetz greift die Bundesregierung ein Vorhaben auf, bei dem laut Koalitionsvertrag Bund und Länder für die Finanzierung verantwortlich sein sollten.