Gesetzgebung

Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz)

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Termine Gesetzgebung

zustimmungspflichtig 
18.10.20241. Durchgang Bundesrat
04.09.2024Kabinettsbeschluss
16.07.2024 Referentenentwurf

Wesentliche Inhalte des Vorhabens

  • Bundesweit einheitliches und eigenständiges Berufsprofil für die Pflegefachassistenz 
  • Steigerung der Attraktivität des Berufsbildes
  • Mehrkosten für gesetzliche Krankenversicherung (GKV), Soziale Pflegeversicherung (SPV) und Pflegebedürftige (Eigenanteile)

So positioniert sich die Barmer

Am 04.09.2024 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung beschlossen. Mit dem Pflegefachassistenzeinführungsgesetz greift die Bundesregierung ein Vorhaben auf, bei dem laut Koalitionsvertrag Bund und Länder für die Finanzierung verantwortlich sein sollten.

Aktuell sind die Pflegeassistenz- beziehungsweise Pflegehilfeausbildungen jeweils landesrechtlich geregelt. Sie unterscheiden sich zum Teil erheblich in ihrer inhaltlichen Ausrichtung, der Ausbildungsdauer oder der Zahlung einer Ausbildungsvergütung. Mit dem nun vorliegenden Entwurf soll ein eigenständiges und bundeseinheitliches Berufsbild der Pflegefachassistenz geschaffen werden. Ziel ist es auch, die Attraktivität des Berufsbilds zu erhöhen, um mehr Menschen für die Ausbildung zu gewinnen.
Bei der Finanzierung der Pflegefachassistenzausbildung orientiert sich die Bundesregierung an der Systematik der im Jahr 2020 eingeführten generalistischen Pflegeausbildung und des Pflegestudiums. Danach zahlt die gesetzliche Krankenversicherung über Zuschläge mehr als die Hälfte der Gesamtkosten für die Ausbildung. Pflegebedürftige werden über ihre Eigenanteile mit über 30 Prozent an den Ausbildungskosten beteiligt, während der Anteil der Bundesländer bei knapp neun Prozent liegt, die soziale Pflegeversicherung ist mit 3,6 Prozent beteiligt.
 

Position der Barmer
Mit der Einführung einer bundeseinheitlichen Ausbildung zur Pflegefachassistenz wird es möglich, die bislang unterschiedlichen Regelungen der Länder zu harmonisieren. Allerdings weicht die Bundesregierung bei der Frage der Finanzierung von ihrer Position im Koalitionsvertrag ab, nach der Bund und Länder gemeinsam die Kosten für die Ausbildung tragen sollen. Es ist nicht Aufgabe der GKV, die Kosten für die Pflegeausbildung zutragen. Erneut entzieht sich die öffentliche Hand damit ihrer finanziellen Verantwortung. Damit würden einmal mehr staatliche Aufgaben durch die Sozialversicherungsträger quersubventioniert. Besonders kritisch ist, dass die Eigenanteile der Pflegebedürftigen weiter steigen würden – notwendig ist jedoch deren Entlastung.