Gesetzgebung

Gesetz zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen (Pflegebonusgesetz)

Lesedauer unter 4 Minuten

Abgeschlossen und in Kraft getreten

Termine Gesetzgebung

- zustimmungsfrei -

30.06.2022

Inkrafttreten

19.05.2022

 2./3. Lesung Bundestag

27.04.2022 

Anhörung im Gesundheitsausschuss

07.04.2022 

1. Lesung Bundestag

30.03.2022

Kabinettsbeschluss

10.03.2022 

Formulierungshilfe des BMG

21.02.2022

Eckpunkte

  Wesentliche Inhalte des Gesetzes

  • Je 500 Millionen Euro für Pflegeprämien im Bereich der Krankenhäuser und der Pflegeeinrichtungen, insgesamt eine Milliarde Euro
  • Prämie für Pflegekräfte, die während der Pandemie eine herausragende Leistung erbracht haben – keine konkrete Prämienhöhe mehr vorgegeben
  • Pflegeentgeltwert wird für Krankenhäuser, die für 2020/2021 kein Pflegebudget vereinbart haben, erhöht
  • Corona-bedingte Erstattung von Mehraufwendungen bzw. Mindereinnahmen für Pflegeeinrichtungen („Pflegerettungsschirm“) endet am 30.06.2022
  • Einbezug der Apotheken in die Regelversorgung mit Grippeschutzimpfungen

So positioniert sich die Barmer

20. Legislaturperiode

Abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren (Auswahl)

Zum Ende der Legislaturperiode nicht abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren (Diskontinuität)

Stellungnahmen der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung