Gesetzgebung

Verordnung zur Erstattung pandemiebedingter Kosten der sozialen Pflegeversicherung durch Bundesmittel (Pandemiekosten-Erstattungsverordnung – PKEV)

Lesedauer unter 1 Minute

Abgeschlossen und in Kraft getreten

Termine Gesetzgebung

01.04.2022

Inkrafttreten

23.02.2022

Referentenentwurf

Wesentliche Inhalte der Verordnung

  • Steuermittel für pandemiebedingte Pflegezusatzkosten – Soziale Pflegeversicherung (SPV) erhält im April 2022 einen Bundeszuschuss in Höhe von 1,2 Milliarden Euro
  • Unterschreiten des gesetzlichen Betriebsmittel- und Rücklagesolls der Pflegekassen aufgrund pandemiebedingter Mehrausgaben soll verhindert werden

So positioniert sich die Barmer

20. Legislaturperiode

Abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren (Auswahl)

Zum Ende der Legislaturperiode nicht abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren (Diskontinuität)

Stellungnahmen der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung