Gesetzgebung

Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz)

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Termine Gesetzgebung

- zustimmungsfrei - 
28.03.2024Inkrafttreten
22.03.2024Zustimmung Bundesrat
21.02.2024Sitzung des Vermittlungsausschusses
24.11.2023Bundesrat - Anrufung Vermittlungsausschuss
19.10.20232./3. Lesung Bundestag
27.09.2023Anhörung im Gesundheitsausschuss
21.09.20231. Lesung Bundestag
13.09.2023Kabinettsbeschluss (Formulierungshilfe)
30.08.2023Verbändeanhörung BMG
11.08.2023Formulierungshilfe der Bundesregierung für die Fraktionen der SPD, von 
Bündnis 90/Die Grünen und der FDP

Wesentliche Inhalte des Gesetzes

  • Maßnahmen zur kurzfristigen Liquiditätssicherung der Krankenhäuser
  • Einführung eines Krankenhaus-Transparenzverzeichnisses
  • IQTIG als Betreiber des Verzeichnisses 
  • Datenerhebung und Zuordnung der Krankenhäuser zu Leveln durch das InEK

So positioniert sich die Barmer

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am 21.02.2024 grünes Licht für das Krankenhaustransparenzgesetz gegeben. Nachdem der Bundesrat im vergangenen November dem Gesetz die Zustimmung verweigert und ein Vermittlungsverfahren angestoßen hatte, empfahl der Vermittlungsausschuss, den vorliegenden Gesetzentwurf ohne Änderungen zu bestätigen. 

Weg frei für Klinik-Atlas und Krankenhaus-Liquiditätshilfen
Zentrales Ziel des Krankenhaustransparenzgesetzes ist die Einführung eines Transparenzverzeichnisses,  in dem sich die Bevölkerung über Leistungen und Qualität aller Krankenhäuser informieren und diese miteinander vergleichen kann. Wie Bundesgesundheitsminister Lauterbach im Anschluss an die Einigung im Vermittlungsausschuss mitteilte, wird das Transparenzverzeichnis, wie im Gesetz vorgesehen, zum 01.05.2024 vom Bundesgesundheitsministerium veröffentlicht.  Auch die im Gesetz vorgesehenen liquiditätssichernden Maßnahmen für die Krankenhäuser können damit in Kraft treten: So sind eine frühzeitige Refinanzierung der Tarifkostensteigerungen beim Pflegepersonal, die Erhöhung des vorläufigen Pflegeentgeltwertes auf 250 Euro sowie der vorzeitige Ausgleich noch nicht finanzierter Pflegekosten vorgesehen.

BMG macht Ländern weitere Zusagen für Krankenhausreform
Möglich wurde die Einigung zum Krankenhaustransparenzgesetz durch eine Reihe von Zusagen für die geplante Krankenhausreform, zu der es auch weiterhin keine Verständigung zwischen Bund und Ländern gibt. So unterbreitete Minister Lauterbach den Ländern Vorschläge in einer Protokollerklärung für den Vermittlungsausschuss. Neben einem milliardenschweren Transformationsfonds wird darin auch eine höhere Betriebsmittelfinanzierung für die Krankenhäuser beschrieben.

20. Legislaturperiode

Abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren (Auswahl)

Zum Ende der Legislaturperiode nicht abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren (Diskontinuität)

Stellungnahmen der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung