Gesetzgebung

Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG)

Lesedauer unter 16 Minuten

Termine Gesetzgebung

- zustimmungsfrei -
12.12.2024Inkrafttreten
22.11.20242. Durchgang Bundesrat
17.10.20242./3. Lesung Bundestag
25.09.2024Anhörung im Gesundheitsausschuss
05.07.20241. Durchgang Bundesrat
27.06.20241. Lesung Bundestag
15.05.2024Kabinettsbeschluss
13.03.2024Referentenentwurf (nicht ressortabgestimmt)
13.11.2023Überarbeiteter Arbeitsentwurf
27.09.2023Überarbeiteter Arbeitsentwurf
19.09.2023Arbeitsentwurf Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)
10.07.2023Gemeinsame Eckpunkte von Bund und Ländern
06.12.2022Dritte Empfehlung Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung: 
Grundlegende Reform der Krankenhausvergütung

Wesentliche Inhalte des Gesetzes

  • Krankenhausplanung nach bundeseinheitlichen Leistungsgruppen
  • Einführung einer Vorhaltevergütung 
  • Regelungen zu sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen 
  • Etablierung eines Transformationsfonds zum Umbau der Krankenhauslandschaft 
  • Liquiditätssicherung für Krankenhäuser (Vollfinanzierung Tariflohnsteigerungen, volle Berücksichtigung des Orientierungswertes) 

So positioniert sich die Barmer

KHVVG von Bundestag und Bundesrat beschlossen

Am 22.11.2024 hat der Bundesrat das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz gebilligt. Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit. Zuvor war die Krankenhausreform am 17.10.2024 in 2./3. Lesung vom Deutschen Bundestag beschlossen worden. Dabei hatten sich die Abgeordneten der Ampel-Koalition zuletzt auf ein umfangreiches Paket an Änderungsanträgen verständigt. Darin werden verschiedene Präzisierungen und Neuregelungen getroffen, etwa zu den Vorgaben für die Leistungsgruppen oder für die weitere Förderung der Ambulantisierung. Änderungen sind auch am geplanten Krankenhaustransformationsfonds oder bei der Prüfung von Krankenhausrechnungen vorgesehen. 

 

Zentrale Regelungen des Gesetzentwurfes

20. Legislaturperiode

Abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren (Auswahl)

Zum Ende der Legislaturperiode nicht abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren (Diskontinuität)

Stellungnahmen der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung

EU-Gesetzgebung