Gesetzgebung

Verordnung über eine spezielle sektorengleiche Vergütung (Hybrid-DRG-Verordnung)

Lesedauer unter 3 Minuten

Abgeschlossen und in Kraft getreten

Termine Gesetzgebung

  

01.01.2024

Inkrafttreten

14.12.2023

Überarbeiteter Referentenentwurf

21.09.2023

Referentenentwurf

Wesentliche Inhalte der Verordnung

  • Einführung einer speziellen sektorengleichen Vergütung als neue Vergütungssystematik für Leistungen, die sowohl ambulant als auch stationär erbracht werden können
  • Definition eines “Startkatalogs” von Leistungen, die ab 01.01.2024 durch Hybrid-DRG abrechenbar sind
  • Liste von Hybrid-DRG mit definierten Preisen
  • Ersatzvornahme des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) durch Rechtsverordnung

So positioniert sich die Barmer

Operative Eingriffe sollen in Zukunft weitaus häufiger ambulant durchgeführt werden als bisher. Mit der speziellen sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRG) soll deshalb ein Anreiz für die ambulante Leistungserbringung geschaffen werden. Der Gesetzgeber hatte GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft und Kassenärztliche Bundesvereinigung beauftragt, die neue Vergütungssystematik zu vereinbaren. Weil dabei keine Einigung erzielt wurde, hat das BMG nun eine Rechtsverordnung vorgelegt. Mit der neuen Vergütung sollen Leistungen einheitlich abgerechnet werden können – unabhängig davon, ob sie im vertragsärztlichen Bereich oder im Krankenhaus durchgeführt werden.

20. Legislaturperiode

Abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren (Auswahl)

Zum Ende der Legislaturperiode nicht abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren (Diskontinuität)

Stellungnahmen der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung

EU-Gesetzgebung