Gesetzgebung

Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG)

Lesedauer unter 2 Minuten

Termine Gesetzgebung

- zustimmungsfrei -
01.03.2025Inkrafttreten
14.02.20252. Durchgang Bundesrat
30.01.20252./3. Lesung Bundestag
13.11.2024Anhörung im Gesundheitsausschuss
05.07.20241. Durchgang Bundesrat
28.06.20241. Lesung Bundestag
22.05.2024Kabinettsbeschluss
12.04.2024Referentenentwurf

Wesentliche Inhalte des Gesetzes

  • Entbudgetierung der hausärztlichen Versorgung
  • Versorgungspauschalen für Arztpraxen, die Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen behandeln
  • Vorhaltepauschalen für Arztpraxen, die bspw. Abendsprechstunden oder Hausbesuche durchführen

So positioniert sich die Barmer

Wenige Wochen vor dem Ende der Legislaturperiode haben sich die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP überraschend auf die Verabschiedung des deutlich verkleinerten Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) verständigt: Am 30.01.2025 wurde das Gesetz vom Bundestag in 2./3. Lesung beschlossen, am 14.02.2025 stimmte der Bundesrat zu.
Kern des Kompromisses ist die Entbudgetierung der hausärztlichen Versorgung und die Einführung von Versorgungs- und Vorhaltepauschalen. Weitere Regelungen sehen eine schnellere Hilfsmittelversorgung von Menschen mit Behinderungen und den Entfall der Altersbeschränkung bei der Erstattung von Notfallkontrazeptiva für Opfer sexueller Gewalt vor.
 

20. Legislaturperiode

Abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren (Auswahl)

Zum Ende der Legislaturperiode nicht abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren (Diskontinuität)

Stellungnahmen der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung