Gesetzgebung

Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG)

Lesedauer unter 2 Minuten

Termine Gesetzgebung

- zustimmungsfrei -
14.02.20252. Durchgang Bundesrat
30.01.20252./3. Lesung Bundestag
13.11.2024Anhörung im Gesundheitsausschuss
05.07.20241. Durchgang Bundesrat
28.06.20241. Lesung Bundestag
22.05.2024Kabinettsbeschluss
12.04.2024Referentenentwurf

Wesentliche Inhalte des Gesetzes

  • Entbudgetierung der hausärztlichen Versorgung
  • Versorgungspauschalen für Arztpraxen, die Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen behandeln
  • Vorhaltepauschalen für Arztpraxen, die bspw. Abendsprechstunden oder Hausbesuche durchführen

So positioniert sich die Barmer

Wenige Wochen vor dem Ende der Legislaturperiode haben sich die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP überraschend auf die Verabschiedung des deutlich verkleinerten Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) verständigt: Am 30.01.2025 wurde das Gesetz vom Bundestag in 2./3. Lesung beschlossen, am 14.02.2025 stimmte der Bundesrat zu.
Kern des Kompromisses ist die Entbudgetierung der hausärztlichen Versorgung und die Einführung von Versorgungs- und Vorhaltepauschalen. Weitere Regelungen sehen eine schnellere Hilfsmittelversorgung von Menschen mit Behinderungen und den Entfall der Altersbeschränkung bei der Erstattung von Notfallkontrazeptiva für Opfer sexueller Gewalt vor.