Termine Gesetzgebung
- zustimmungsfrei - | |
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14.02.2025 | 2. Durchgang Bundesrat |
30.01.2025 | 2./3. Lesung Bundestag |
13.11.2024 | Anhörung im Gesundheitsausschuss |
05.07.2024 | 1. Durchgang Bundesrat |
28.06.2024 | 1. Lesung Bundestag |
22.05.2024 | Kabinettsbeschluss |
12.04.2024 | Referentenentwurf |
Wesentliche Inhalte des Gesetzes
- Entbudgetierung der hausärztlichen Versorgung
- Versorgungspauschalen für Arztpraxen, die Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen behandeln
- Vorhaltepauschalen für Arztpraxen, die bspw. Abendsprechstunden oder Hausbesuche durchführen
So positioniert sich die Barmer
Wenige Wochen vor dem Ende der Legislaturperiode haben sich die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP überraschend auf die Verabschiedung des deutlich verkleinerten Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) verständigt: Am 30.01.2025 wurde das Gesetz vom Bundestag in 2./3. Lesung beschlossen, am 14.02.2025 stimmte der Bundesrat zu.
Kern des Kompromisses ist die Entbudgetierung der hausärztlichen Versorgung und die Einführung von Versorgungs- und Vorhaltepauschalen. Weitere Regelungen sehen eine schnellere Hilfsmittelversorgung von Menschen mit Behinderungen und den Entfall der Altersbeschränkung bei der Erstattung von Notfallkontrazeptiva für Opfer sexueller Gewalt vor.
Mit dem GVSG-Beschluss durch die ehemaligen Regierungsfraktionen wird die Budgetierung der hausärztlichen Leistungen aufgehoben. Als Vorbild dient im Wesentlichen die bereits 2023 vorgenommene Entbudgetierung der ambulanten Kinder- und Jugendmedizin. Die mengenbegrenzenden und honorarmindernden Maßnahmen für Hausärztinnen und Hausärzte werden abgeschafft. Die Krankenkassen müssen künftig die im Budget fehlende Summe zusätzlich vergüten, ohne dass dabei andere Arztgruppen finanzielle Einbußen hinnehmen müssen.
Position der Barmer
Die Budgetierung im vertragsärztlichen Versorgungsbereich ist ein wirksames Instrument zur Begrenzung von medizinisch nicht notwendigen Behandlungen. Durch die Entbudgetierung ist mit Mehrkosten für die gesetzliche Krankenversicherung in Höhe eines oberen dreistelligen Millionenbetrages pro Jahr zu rechnen, ohne dass die Versorgung tatsächlich verbessert würde. Kurz vor der Bundestagswahl führt diese Entscheidung dauerhaft zu weiteren finanziellen Belastungen von Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern.
Darüber hinaus werden Versorgungs- und Vorhaltepauschalen für Hausarztpraxen eingeführt. Versorgungspauschalen können von Praxen abgerechnet werden, die Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen behandeln: Dabei werden die bisherigen quartalsweisen Versichertenpauschalen durch jährliche Versorgungspauschalen ersetzt.
Bedingung für die Abrechnung der sogenannten Vorhaltepauschalen sind etwa das Angebot besonderer Öffnungszeiten, die Betreuung eines Mindestpatientenstammes oder Hausbesuche bei älteren Patientinnen und Patienten.
Position der Barmer
Jährliche Versorgungspauschalen können unnötige Arztbesuche vermeiden. Arztpraxen haben jedoch bereits heute die Möglichkeit, Folgerezepte bei einer Dauermedikation aus-zustellen. Davon wird allerdings kaum Gebrauch gemacht. Für die Ausgestaltung fehlt es nach wie vor an konkreten Vorgaben, beispielsweise zur Parallelabrechnung mit anderen Pauschalen oder ein klar definierter Kriterienkatalog.
Eine Vorhaltepauschale für Hausarztpraxen muss in jedem Fall so ausgestaltet sein, dass sie an klare Qualitätsstandards und den tatsächlichen Versorgungsbedarf geknüpft ist.