Gesetzgebung

Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit (Gesundes-Herz-Gesetz – GHG)

Lesedauer unter 6 Minuten

Termine Gesetzgebung

zustimmungsfrei
06.11.20241. Lesung Bundestag
18.10.20241. Durchgang Bundesrat
28.08.2024Kabinettsbeschluss
19.06.2024 Referentenentwurf
05.10.2023 Impulspapier
„Früherkennung und Versorgung von Herz-Kreislauf-
Erkrankungen“

Wesentliche Inhalte des Vorhabens

  • Erweiterungen der Kinder- und Jugendlichen-Früherkennungsprogramme – beispielsweise um Fettstoffwechselerkrankungen
  • Anpassung der Check-up 25, 40, und 50-Untersuchungen im Bereich Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Erweiterte Verordnungsfähigkeit von Medikamenten zur Cholesterinsenkung und Tabakentwöhnung
  • Beratung in Apotheken zur Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen bei Erwachsenen

So positioniert sich die Barmer

Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 28.08.2024 den Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit (GHG) beschlossen. Ziel des Gesetzes bleibt es, die Krankheitslast von Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu senken und die allgemeine Herzgesundheit der Bevölkerung zu verbessern. Dafür sollen unter anderem die Früherkennungsuntersuchungen im Kindes- und Erwachsenenalter angepasst sowie Medikamente verstärkt zur Cholesterinsenkung angewandt werden. Der Entwurf sieht vor, dass die Mehrkosten für die geplanten Maßnahmen aus Mitteln der Krankenkassen für Angebote der Individualprävention finanziert werden. Im Vergleich zum Referentenentwurf vom 19.06.2024 hat es einige Änderungen am Gesetzesentwurf gegeben.