Gesetzgebung

Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG)

Lesedauer unter 4 Minuten

Termine Gesetzgebung

- zustimmungsfrei - 
26.03.2024Inkrafttreten
02.02.20242. Durchgang Bundesrat
14.12.20232./3. Lesung Bundestag
15.11.2023Anhörung im Gesundheitsausschuss
09.11.20231. Lesung Bundestag
20.10.20231. Durchgang Bundesrat
30.08.2023Kabinettsbeschluss
14.08.2023Verbändeanhörung BMG
04.08.2023Referentenentwurf

Wesentliche Inhalte des Gesetzes

  • Kranken- und Pflegekassen können versichertenindividuelle Versichertendaten nutzen (z. B. Arzneimittelt­herapiesicherheit, Krebsfrüherkennung)
  • Einrichtung zentraler Datenzugangs- und Koordinierungsstelle für Gesundheitsdaten beim BfArM
  • Verfügbarkeit von Daten im Forschungsdatenzentrum wird erhöht – Verknüpfung mit klinischen Krebsregistern
  • Einführung einer federführenden Datenschutzaufsicht in der Versorgungs- und Gesundheitsforschung

So positioniert sich die Barmer

20. Legislaturperiode

Abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren (Auswahl)

Zum Ende der Legislaturperiode nicht abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren (Diskontinuität)

Stellungnahmen der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung

EU-Gesetzgebung