Gesetzgebung

Gesetz zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz – GDAG)

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Termine Gesetzgebung

- zustimmungsfrei - 
03.07.2024Kabinettsbeschluss
07.05.2024Referentenentwurf

Wesentliche Inhalte des Gesetzes

  • Umwandlung gematik in Digitalagentur Gesundheit
  • Agentur als Marktteilnehmer und Aufsichtsbehörde: Mehr Durchgriffsrechte und Festlegung verbindlicher Standards (Interoperabilität)
  • BMG kann Agentur durch Rechtsverordnung Aufgaben übertragen und entziehen

So positioniert sich die Barmer

Mit dem GDAG ist geplant, der neuen Digitalagentur umfangreichere Kompetenzen zu übertragen. Darüber hinaus erhält das BMG über eine Rechtsverordnungskompetenz die Möglichkeit, eigenverantwortlich die Aufgaben der Digitalagentur zu erweitern. Die Agentur kann künftig sowohl als Aufsichtsorgan als auch als eigenständiger Marktteilnehmer tätig werden. Sie wird mehr Durchgriffsrechte gegenüber Herstellern von Praxisverwaltungssystemen (PVS) erhalten: So soll unter anderem sichergestellt werden, dass ausnahmslos alle PVS es allen Leistungserbringern ermöglichen, effektiv und korrekt mit der Telematikinfrastruktur (TI) arbeiten zu können. Zudem werden Hersteller verpflichtet, informationstechnische Systeme interoperabel zu gestalten, um digitale Prozesse zu verbessern. 
Die neue Agentur soll darüber hinaus die Entwicklung und den Betrieb von Komponenten und Diensten der TI sowie ausgewählter Anwendungen ausschreiben und den Nutzenden zur Verfügung stellen können. Mit dem Gesetzentwurf wird auch die operative Umsetzung des Europäischen Gesundheitsdatenraums vorbereitet. Die Digitalagentur soll dazu beitragen, den zuverlässigen Datenaustausch versorgungsrelevanter Daten innerhalb der Europäischen Union sicherzustellen. Auch die künftige Zusammenarbeit der Agentur mit dem Bundesforschungsdatenzentrum wird hier beschrieben.

Position der Barmer
Dass die Digitalagentur Gesundheit gleichzeitig als Aufsichtsbehörde und Marktteilnehmer agiert ist kritisch. Denn die Entwicklung versichertennaher Digitalanwendungen sowie die Ausgestaltung von Versorgungsprozessen sollten Aufgabe der Kassen und ihrer Partner bleiben.
Die Weiterentwicklung von PVS-Systemen und der Interoperabilität werden die Akzeptanz für digitale Prozesse in der Praxis verbessern. Positiv ist die geplante Unterstützung durch die Digitalagentur bei der Umsetzung des Europäischen Gesundheitsdatenraums und der Arbeit des Forschungsdatenzentrums.
Es ist zu jedoch befürchten, dass der gematik mit der Fülle neuer Aufgaben, Rechte und Pflichten ein zu hohes Arbeitsvolumen übertragen wird. Schon heute werden Spezifikationen oft zu kurzfristig und in teilweise unzureichender Güte geliefert. Oberste Prämisse muss sein, dass die gematik die Aufgaben adäquat erfüllt, mit denen sie bereits heute betraut ist.

Bei der neuen Digitalagentur Gesundheit bleibt es bei den bisherigen Gesellschafter- und Entscheidungsstrukturen. Das BMG soll weiterhin 51 Prozent der Anteile und damit das Letztentscheidungsrecht behalten. Der Betrag, den die gesetzlichen Krankenkassen pro Mitglied zur Finanzierung jährlich leisten müssen, kann vom Ministerium weiterhin per einfacher Rechtsverordnung erhöht werden.

Position der Barmer
Obwohl die gesetzlichen Krankenkassen auch bei der neuen Digitalagentur über 90 Prozent der finanziellen Mittel aufbringen müssen, werden sie auch künftig keine grundlegenden Mitspracherechte haben. Diese Zwangsabgabe aus Beitragsmitteln für eine mehrheitlich staatliche Einrichtung lehnt die Barmer weiterhin ab. Richtig wäre es, für die Finanzierung Haushaltsmittel aus dem Etat des BMG zu verwenden, wozu aktuell aber der politische Wille fehlt. Zumindest sollte jedoch den Kassen (GKV / PKV) ein gesetzlich verbrieftes Mitspracherecht bei der Festsetzung der Mittel über das gesetzliche Niveau eingeräumt werden.