Gesetzgebung

Bürokratieabbau im Gesundheitswesen (Empfehlungen nach § 220 Absatz 4 SGB V)

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Termine Gesetzgebung

  

07.11.2023

Eckpunkte

Wesentliche Inhalte des Vorhabens

  • Pflicht zur Vorlage der AU-Bescheinigung bei Erkrankung des Kindes erst ab dem 4. Tag
  • Abschaffung der Krankenhausabrechnungsprüfung in der stationären Kinder- und Jugendmedizin
  • Maßnahmen zum Bürokratieabbau in der Hilfsmittelversorgung (unter anderem Anpassung der Hilfsmittelverträge der Krankenkassen, teilweise Abschaffung der Präqualifizierung)

So positioniert sich die Barmer

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat seine Empfehlungen zum Abbau nicht notwendiger Bürokratie im Gesundheitswesen in Form eines Eckpunktepapiers vorgelegt. Damit kommt es seinem gesetzgeberischen Auftrag aus dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz nach. Bürokratie diene wichtigen Zwecken wie der Patientensicherheit, der Daseinsvorsorge oder auch der haftungsrechtlichen Absicherung der Leistungserbringer, so das BMG. Doch binde sie auch zeitliche und personelle Ressourcen, die vielmehr für die Versorgung von Patientinnen und Patienten notwendig seien. 

20. Legislaturperiode

Abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren (Auswahl)

Zum Ende der Legislaturperiode nicht abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren (Diskontinuität)

Stellungnahmen der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung