Gesetzgebung

Gesetz für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform (Apotheken-Reformgesetz – ApoRG)

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Termine Gesetzgebung

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14.06.2024 Referentenentwurf
20.12.2023 Eckpunkte

Wesentliche Inhalte des Vorhabens

  • Sicherstellung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung durch:
    • Honoraranreize für Apotheken in ländlichen Regionen, gerechtere Verteilung der Honorare (u. a. Erhöhung der Notdienstpauschale)
    • Einführung Telepharmazie
    • Neue Aufgaben in der Versorgung (etwa bei Prävention und Früherkennung)
  • Maßnahmen zur Entbürokratisierung und Flexibilisierung

So positioniert sich die Barmer

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den Referentenentwurf für ein Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) vorgelegt. Bereits im Dezember vergangenen Jahres hatte das BMG Eckpunkte für eine Apothekenhonorar- und -strukturreform skizziert. 
Ein Schwerpunkt des nun vorliegenden Gesetzentwurfs ist die Neuordnung der Apothekenvergütung mit dem Ziel, das flächendeckende Apothekennetz zu erhalten. Zugleich sollen Apothekenzulassungen und die Arzneimittelversorgung flexibilisiert und entbürokratisiert 
 

20. Legislaturperiode

Abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren (Auswahl)

Zum Ende der Legislaturperiode nicht abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren (Diskontinuität)

Stellungnahmen der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung