Gesetzgebung

Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG)

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Abgeschlossen und in Kraft getreten

Abgeschlossen und in Kraft getreten

- zustimmungsfrei - besonders eilbedürftig 
27.07.2023Inkrafttreten
07.07.20232. Durchgang Bundesrat
23.06.20232./3. Lesung Bundestag
12.06.2023Öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss
24.05.20231. Lesung Bundestag
12.05.20231. Durchgang Bundesrat
05.04.2023  Kabinettsbeschluss
18.03.2023Aktualisierter Referentenentwurf
14.02.2023Referentenentwurf
16.12.2022Eckpunkte

Wesentliche Inhalte der Verordnung

  • Einführung eines Frühwarnsystems, um drohende Lieferengpässe frühzeitig zu erkennen und zu verhindern
  • Vorgaben für Lagerverpflichtungen für rabattierte Arzneimittel
  • Erhöhung der Verfügbarkeit von versorgungskritischen Arzneimitteln durch gezielte finanzielle Impulse und Änderungen im Festbetragssystem
  • Anpassung der Preisgestaltung und Rabattvertragsverbot bei Kinderarzneimitteln und Schaffung von Anreizen, um die Wirkstoffproduktion (von Antibiotika) wieder nach Europa zu verlagern
  • Neuregelungen bei der Retaxierung
  • Klarstellung zur Zusatznutzenbewertung bei „therapeutischen Solisten“

So positioniert sich die Barmer

Am 23.06.2023 hat der Deutsche Bundestag das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) beschlossen. In das Gesetz sind einige Änderungsanträge eingegangen, die zum Teil erhebliche Auswirkungen haben.

20. Legislaturperiode

Abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren (Auswahl)

Zum Ende der Legislaturperiode nicht abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren (Diskontinuität)

Stellungnahmen der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung

EU-Gesetzgebung