Als Arztpraxis, Sanitätshaus oder Anbieter von Hilfsmitteln profitieren Sie jetzt von der digitalen eVerordnung. Denn die eVerordnung macht Ihren Praxisalltag nicht nur einfacher, sondern optimiert auch Ihre Verwaltungsabläufe und reduziert Abrechnungsfehler – von der Ausstellung der Verordnung bis zur Abwicklung mit anderen Gesundheitsanbietern.
So können Sie die neue eVerordnung nutzen
Das Projekt eVerordnung startet mit orthopädischen Hilfsmitteln. Seit dem 16. September 2024 können sich Sanitätshäuser dafür einschreiben. Für Ärztinnen und Ärzte ist die Einschreibung seit Mitte September möglich. Für die Versicherten stehen seit Oktober 2024 die ersten Apps zur Verfügung.
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Die Qualität der ärztlichen Verordnung wird folgendermaßen verbessert:
Das Projekt startet mit der eVerordnung für orthopädische Hilfsmittel. Ab 16. September 2024 können sich Sanitätshäuser dafür einschreiben. Für Ärztinnen und Ärzte ist die Einschreibung sukzessive ab Mitte September 2024 möglich. Die entsprechenden Apps werden den Versicherten ab Mitte Oktober 2024 zur Verfügung gestellt. Nach den orthopädischen Hilfsmitteln sollen weitere Anwendungsbereiche folgen.
Alle Ärztinnen und Ärzte, die eine der folgenden Praxisverwaltungssysteme nutzen, können dem Selektivvertrag nach § 140a SGB V beitreten, um orthopädische Hilfsmittel elektronisch zu verordnen.
Gut zu wissen: Eine eVerordnung für ein orthopädisches Hilfsmittel wird nur ausgestellt, wenn:
Die Einschreibung von Ärztinnen und Ärzten erfolgt in dem jeweiligen Praxisverwaltungssystem (PVS) unter der Rubrik der Selektivverträge. Die konkreten Abläufe können in unterschiedlichen Systemen leicht voneinander abweichen. Ärztinnen und Ärzte werden von den Herstellern ihrer PVS über die genauen Abläufe informiert.
Teilnahme von Arztpraxen:
Die Teilnahme erfolgt über die genannten Praxisverwaltungssysteme durch eine einfache Zustimmung je Ärztin bzw. Arzt. Sie benötigen zur Identifikation einen elektronischen Heilberufsausweis.
Teilnahme von Versicherten:
Eine Arztsuche kann aus der App heraus auf der gemeinsamen Website geöffnet werden. Die Suche kann nach Postleitzahl, Ort, Arztname und Praxisname erfolgen.
Ärztinnen und Ärzte benötigen eines der vier Patientenverwaltungssysteme der CompuGroup Medical (Turbomed, Medistar, Albis, M1 pro) oder das System von Medisoftware. Diese wurden technisch so erweitert, dass eine eVerordnung ausgestellt werden kann.
Darüber hinaus ist der elektronische Heilberufsausweis für die Einschreibung und die digitale Signatur der eVerordnung erforderlich.
Bei technischen Fragen können sich Ärztinnen und Ärzte an den jeweiligen PVS-Hersteller wenden. Bei allen anderen Fragen steht der Datentreuhänder CGI koordinierend zur Verfügung.
Systemkomponente | Anbieter | Kontakt | |
---|---|---|---|
PVS | CGM | Turbomed | E-Mail: hotline.turbomed@cgm.com Telefon: 0261-80002345 |
ALBIS | E-Mail: support@albis-de.cgm.com Telefon: 0261-80001622 | ||
M1 Pro | E-Mail: M1.hotline@cgm.com Telefon: 0800-5262789 | ||
Medistar | E-Mail: support@systemhaus-de.cgm.com Telefon: 0800-5405222 | ||
Medisoftware | E-Mail: k.schlicht@medisoftware.de Telefon: 0431/88687-10 | ||
Treuhand | CGI | E-Mail: de.support.egesundheit@cgi.com |