Eine funktionierende Gesundheitsversorgung benötigt kluge Investitionen. Von der Pflege über das Krankenhaus bis hin zu innovativen Versorgungsmodellen muss der Gesundheitsbereich mit entsprechenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden. In welche Sektoren bisher Geld geflossen ist, inwieweit dauerhaft Investitionsmittel bereitgestellt wurden und wie sich das mit den Planungen im Koalitionsvertrag deckt, erfahren Sie hier.
Neue Versorgungsmodelle finanziell unterstützen
Im Koalitionsvertrag heißt es: „Zur Absicherung der Gesundheitsversorgung in allen Teilen des Landes werden neue Versorgungsmodelle (zum Beispiel ambulant-stationäre Gesundheitszentren) umgesetzt. Die Koalitionspartner setzen sich beim Bund dafür ein, dass er die rechtlichen Grundlagen – auch zur dauerhaften Finanzierung – schafft. Für Modelle und zur Anschubfinanzierung werden neben der Finanzierung durch die Kostenträger auch Landesmittel bereitgestellt. […] Auf der Basis der existierenden Standorte wird die medizinische Grundversorgung gesichert. Zur Absicherung der Gesundheitsversorgung in allen Teilen des Landes werden neue Versorgungsmodelle umgesetzt. Die für all diese Entwicklungen notwendigen Investitionen werden vom Land bereitgestellt.“
In Havelberg hat die Landesregierung durch die landeseigene Gesellschaft Salus gGmbH den Versuch unternommen, die Versorgung durch eigene Strukturen zu gestalten. Die Fachkräftesituation gestaltet die Umsetzung bisher schwierig bis unmöglich. Dazu fehlen aktuell auch entsprechende Räumlichkeiten. Ähnliche Probleme gibt es in der Region Genthin.
Als Vorreiterprojekt kann dagegen „Regent“ in Mansfeld Südharz gelten. „Regent“ ist die Abkürzung für „Regionales Gesundheits- und Notfallzentrum“. Der Landkreis verknüpft hier die Idee eines Medizinischen Versorgungszentrums mit Leistungen, die durch den Rettungsdienst erbracht werden. In Sangerhausen und Hettstedt soll jeweils ein MVZ betrieben werden, das an eine Rettungswache angeschlossen ist. Neunzig Prozent der Kosten werden durch Fördermittel des Bundes gedeckt.
Zuletzt wurde das Hochschulmedizingesetz des Landes novelliert. Hier wurden rechtliche Grundlagen für die Kooperation von Universitätsklinika mit anderen Krankenhäusern geschaffen und ausgebaut. Damit wird der Aufbau sektorenübergreifender Versorgungsnetzwerke unter Koordination der Uniklinika unterstützt.
In Krankenhausstrukturen investieren
Im Koalitionsvertrag heißt es: „Wir werden den Sanierungsstau der Krankenhäuser unter Einbeziehung des einzurichtenden Corona-Sondervermögens reduzieren. Den in der vergangenen Legislaturperiode begonnenen Weg, wieder stärker Investitionsmittel für die Krankenhäuser bereitzustellen, werden wir weitergehen. Die vom Land bereitgestellten pauschalen Fördermittel der vergangenen Legislatur werden mindestens in derselben Höhe fortgeführt. […] Die Universitätsklinika werden von uns […] besonders unterstützt.“
Es gehört zu den Aufgaben der Bundesländer, die Investitionskosten für Krankenhäuser zu tragen. Dieser Aufgabe ist Sachsen-Anhalt, wie viele andere Bundesländer, seit Jahrzehnten nicht in ausreichendem Maße nachgekommen. Es gibt in nahezu allen Kliniken hierzulande einen Investitionsstau. Durch das Corona-Sondervermögen wurden in den vergangenen Jahren finanzielle Mittel bereitgestellt, die den Investitionsstau zumindest teilweise verringern. Auch für den Doppelhaushalt der Jahre 2025 und 2026 sind Gelder eingeplant.
Im Jahr 2024 ist deutlich geworden, dass die Uniklinika außerordentlich stark mit finanziellen Mitteln bedacht werden. Der Zentralneubau in der Landeshauptstadt wird beispielsweise durch das Land Sachsen-Anhalt finanziert. Er kostet rund eine Milliarde Euro.
Pflege finanziell sicher aufstellen
Im Koalitionsvertrag heißt es: „Das Infektionsgeschehen in stationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Behindertenhilfe vor allem in der ersten Phase der Corona-Pandemie hat deutlich vor Augen geführt, dass derartige Gemeinschaftseinrichtungen größtenteils ihre bauliche Infrastruktur ertüchtigen müssen. Schwerpunkte müssen die Belegung von Wohneinheiten, die Dimensionierung von Verkehrsflächen, die Konzeptionierung von Gemeinschaftsräumen und die Belüftungs- und Klimatechnik sein. Wir wollen hierzu ein aus dem Corona-Sondervermögen gespeistes Förderprogramm entwickeln, aus dem Betreiber von stationären Pflegeangeboten maßgeblich bei der Ertüchtigung ihrer Immobilien unterstützt werden können. Wir wollen diese Maßnahmen so gestalten, dass dadurch der Investitionskostenanteil der Bewohnerinnen und Bewohner nicht steigt. Dieser Umstand ist bei der Ausgestaltung der Förderrichtlinie zu beachten.“
Das Gesundheitsministerium Sachsen-Anhalt hat ein Förderprogramm entwickelt, das Pflegeheimbetreiber bei bestimmten Investitionen finanziell unterstützt. Allerdings sind die Mittel durch das Corona-Sondervermögen befristet verfügbar. Auch eine landesweite Übersicht über Investitionsbedarfe und die zukünftigen Versorgungsbedarfe zur Verteilung von Investitionsmitteln fehlt. Das Land Sachsen-Anhalt muss seinen Verpflichtungen nachkommen und die Investitionskosten von Pflegeeinrichtungen neu regeln und dauerhaft übernehmen – auch über das Corona-Sondervermögen hinaus. Die Investitionskosten belaufen sich in Sachsen-Anhalt auf durchschnittlich 314 Euro pro Monat und Heimplatz. Sie werden aktuell auf die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen umgelegt.