Rettungsdienst
STANDORTinfo Sachsen-Anhalt

Rettungsdienst weiterentwickeln: Wurde die Notfallversorgung in Sachsen-Anhalt zukunftsfähig aufgestellt?

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Der Rettungsdienst nimmt eine Sonderstellung im Koalitionsvertrag ein, denn für ihn werden Zielstellungen sowohl im Kapitel „Gesundheit“ als auch unter „Innen- und Kommunalpolitik“ genannt. Hier spiegeln sich die unterschiedlichen Zuständigkeiten für die Notfallversorgung wider, die zwischen Gesundheits- und Innenministerium angesiedelt sind. Sogar im Kapitel „Bildung und Wissenschaft“ findet sich ein Satz zur Rettungskette. In welchen Bereichen, welche Entwicklungen vorangetrieben wurden, erfahren Sie hier.

Innenpolitik: Experimentierklausel ermöglicht Testphasen

Im Koalitionsvertrag heißt es: „Die Entwicklungen im Rettungsdienstwesen erfolgen rasant. Die Implementierung neuer Lösungen kann aber nur nach einer erfolgreichen Testphase stattfinden. Wir wollen deshalb schnellstmöglich eine Experimentierklausel in das Rettungsdienstgesetz einfügen. Mit dieser werden wir innerhalb der Testphase für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rettungsdienst Rechtssicherheit schaffen. Die Umsetzung weiterer Rechtsänderungen sollte dann innerhalb der Legislaturperiode erfolgen.“

Die Experimentierklausel im Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt erlaubt seit Ende 2021 zeitlich befristete Ausnahmeregelungen, um neue Konzepte rechtssicher zu erproben, Erfahrungen zu sammeln und diese anschließend auszuwerten. Die Klausel bildet damit beispielsweise die Basis die Modellprojekte zur Einführung des Telenotarztes und der Gemeindenotfallsanitäter. Die Einführung des Telenotarztes ist ebenfalls im Koalitionsvertrag vorgesehen und kann als erfüllt angesehen werden. Ob sich das Projekt bewährt und damit landesweit eingeführt wird, bleibt jedoch abzuwarten.
Die Umsetzung weiterer Rechtsänderungen im Rettungsdienstgesetz soll voraussichtlich im Jahr 2026 erfolgen.

Gesundheit: Ersthelfer-App landesweit nutzen

Im Koalitionsvertrag heißt es: „Zur Verbesserung der Versorgung der Patientinnen und Patienten werden wir: […] die landesweite Einführung eines smartphonebasierten Ersthelfer-Alarmierungssystems in Kooperation mit den Landkreisen und kreisfreien Städten auf den Weg bringen."

Die Möglichkeit, bei einem Notfall wertvolle Zeit durch Ersthelfer zu gewinnen bis professionelle Hilfe eintrifft, nutzt Sachsen-Anhalt noch nicht flächendeckend. Es gibt bereits First-Responder-Einheiten in einigen wenigen Landkreisen. Zu einer landesweiten Einführung von smartphone-basierten Ersthelfer-Alarmierungssystemen kam es aber bisher nicht.

Bildung: Junge Ersthelfer fit machen

Im Koalitionsvertrag heißt es: "Wir werden an unseren Schulen Erste-Hilfe-Kurse einführen."

Es wird immer wieder von einer sinkenden Bereitschaft der Bevölkerung berichtet, im Notfall zu helfen. Dabei ist die Erste Hilfe als erstes Glied der Rettungskette unerlässlich. Man kann daher nicht früh genug anfangen, für Reanimation und Co. zu sensibilisieren. Im Jahr 2023 startete das Bildungsministerium Sachsen-Anhalt gemeinsam mit den Hilfsorganisationen ein Modellprojekt zu Herz-Lungen-Wiederbelebungs-Kursen an weiterführenden Schulen. Begonnen in der Stadt Magdeburg und dem Landkreis Jerichower Land wurde das Projekt im Jahr 2024 auf den Burgenlandkreis und den Saalekreis ausgeweitet. Es handelt sich hierbei um ein freiwilliges Angebot im Rahmen einer Projektwoche für die siebten Klassen in den genannten Landkreisen. Es werden also bei Weitem nicht alle Siebtklässler in den teilnehmenden Kreisen erreicht.