Pressemitteilung aus Hamburg

Weniger Videosprechstunden in Hamburg nach Corona – Barmer befürwortet Digitalgesetz für moderne Versorgung

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Hamburg, 18. Oktober 2023 – Der Trend zur sinkenden Nachfrage nach Videosprechstunden hält in der Stadt auch in diesem Jahr an. Nach einem Höchststand im zweiten Coronajahr 2021 ging die Zahl der abgerechneten Onlinebehandlungen zurück und lag vergangenes Jahr bereits unter dem Niveau von 2020. Im ersten Quartal 2023 setzte sich diese Entwicklung fort. Nach Daten der Barmer rechneten Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten in Hamburg im vergangenen Jahr knapp 13.850 Videosprechstunden ab. Das sind rund 31 Prozent weniger als im Jahr 2021 mit 20.100 und knapp drei Prozent weniger als im Jahr 2020 mit 14.220 Onlinebehandlungen. Im ersten Quartal dieses Jahres fanden demnach rund 2.730 Videosprechstunden statt, was in etwa den Durchschnittswerten des zweiten Halbjahrs 2022 entspricht. „Onlinebehandlungen haben während der Corona-Pandemie bei Versicherten und beim medizinischen Personal deutlich an Akzeptanz gewonnen. Für eine moderne und effiziente Versorgung ist es richtig und wichtig, die Begrenzung der Videosprechstunden aufzuheben, wie es das geplante Digitalgesetz vorsieht“, sagt Dr. Susanne Klein, Langdesgeschäftsführerin der Barmer in Hamburg. Am Freitag (20. Oktober) berät der Bundesrat über den Entwurf für das ‚Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens‘.

Mehr Onlinebehandlungen sinnvoll

Die Vorteile von Onlinebehandlungen liegen laut Barmer auf der Hand. „Die Videosprechstunde spart Wege, trägt dazu bei, Infektionen zu vermeiden und bietet zeitliche Flexibilität. Daher sollte sie als fester Bestandteil der Patientenbetreuung unbegrenzt eingesetzt und abgerechnet werden können“, so Klein. Aufgrund einer Sonderregelung konnten Ärzte und Psychotherapeuten während der Corona-Pandemie bis Ende März 2022 unbegrenzt viele Videosprechstunden abrechnen. Seit April vergangenen Jahres sei die Zahl von Videoterminen gesetzlich auf 30 Prozent der Kapazität einer Praxis beschränkt. Dies stehe der digitalen Gesundheitsversorgung im Wege. Ob eine Videosprechstunde im individuellen Fall das geeignete Mittel der Wahl ist, solle stets die Ärztin oder der Arzt entscheiden. 

Pressekontakt:

Mareike Rehberg-Sossidi
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