- Der Sicherstellungsauftrag für diese Leistungen wird im Rahmen der sektorenübergreifenden Versorgungsplanung neu zugewiesen. Zunächst verbleibt der Sicherstellungsauftrag bei den Kassenärztlichen Vereinigungen, die das Einvernehmen mit dem Land für die sektorenübergreifenden Leistungen herstellen. Die Erfahrungen der Kassenärztlichen Vereinigungen im Bereich der Sicherstellung und der Zulassung sind zentral für die Entwicklung einer sektorenübergreifenden Versorgungsplanung und die Etablierung von regionalen Versorgungszentren. Nach einer Übergangszeit wird die Sicherstellung im Einvernehmen mit den Partnern der sektorenübergreifenden Landesgremien erfolgen.