Auf Grundlage der definierten Leistungen und des ermittelten Versorgungsbedarfs kann die sektorenübergreifende Versorgungsplanung auf regionaler Ebene umgesetzt werden.
Gemeinsames Landesgremium für die sektorenübergreifende Versorgung fest etablieren
- Für die sektorenübergreifende Versorgungsplanung wird in den Ländern ein gemeinsames, sektorenübergreifendes Landesplanungsgremium errichtet, das verbindliche Entscheidungen trifft. Stimmberechtigte Mitglieder des neuen Gremiums sind die Krankenkassen, die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Krankenhausgesellschaften sowie die Gesundheitsministerien, die den Vorsitz innehaben. Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter werden in beratender Funktion beteiligt. Die Beschlüsse des gemeinsamen Landesgremiums sollten einstimmig gefasst werden. Das schafft Akzeptanz für die notwendigen Veränderungen der Versorgungsstrukturen.
Bedarfsgerechte Versorgungsaufträge zukunftsorientiert zuweisen
- Das sektorenübergreifende Landesgremium setzt die Vorgaben der gemeinsamen Selbstverwaltung zur sektorenübergreifenden Versorgungsplanung auf regionaler Ebene um. Nach einer Analyse der regionalen Versorgungssituation legt es unter Beachtung medizinischer, demografischer und technischer Entwicklungen den Bedarf an medizinischen Leistungen fest und weist den Versorgungsauftrag unter Berücksichtigung qualitativer Anforderungen den entsprechenden Leistungserbringern zu. Dabei wird das Potential an delegierbaren Leistungen benannt und berücksichtigt.