Eine sektorenübergreifende Versorgung kann nur auf der Grundlage einer neu strukturierten Krankenhauslandschaft gelingen. Dazu ist eine umfassende Krankenhausstrukturreform notwendig. Die dafür im Koalitionsvertrag vorgesehene Reformkommission sollte zügig eingesetzt werden und ihre Arbeit aufnehmen.
Gestuftes Versorgungskonzept für den Krankenhausbereich vorantreiben
- Der Krankenhaussektor ist weiterhin von einer durch Überkapazitäten verursachten, nicht bedarfsgerechten stationären Überversorgung, einer Fehlbelegung mit ambulant-sensitiven Fällen und zu wenig Spezialisierung geprägt. Die Versorgungsstrukturen müssen deshalb dringend aus Sicht der Patientinnen und Patienten weiterentwickelt werden.
Gestuftes Versorgungskonzept für den Krankenhausbereich
- Nur solche Krankenhäuser sollten Patientinnen und Patienten mit schweren Erkrankungen behandeln, die über die entsprechende technische und personelle Ausstattung verfügen und der entsprechenden Versorgungsstufe zugeordnet sind. Notwendig ist daher eine Konzentration von Leistungen: Insbesondere die Behandlung von seltenen und schweren Erkrankungen sowie die Durchführung von komplexen Eingriffen sollten an ausgewählten Standorten mit entsprechender Spezialisierung konzentriert werden.
- Oberstes Ziel der Konzentration der Leistungserbringung im stationären Bereich ist es, die Versorgungsqualität für die Patientinnen und Patienten zu verbessern. Es geht nicht um den schlichten Abbau von Kapazitäten, sondern um den Aufbau moderner und bedarfsgerechter Versorgungsstrukturen bei gleichzeitiger Bündelung der knappen finanziellen und personellen Ressourcen.
- Dazu werden Krankenhäuser nach dem Grad der Spezialisierung in drei Versorgungsstufen gegliedert. Als erste Anlaufstelle im Notfall und für leichtere Behandlungen und Eingriffe stehen Grundversorger weiterhin zur Verfügung, gegebenenfalls auch in veränderter Form, wie zum Beispiel als regionales Versorgungszentrum.
Insgesamt beinhaltet das gestufte Versorgungskonzept drei Versorgungsstufen:
Grundversorger beziehungsweise ambulant/stationäre Regionalversorger (regionale Versorgungszentren) zur Aufrechterhaltung der wohnortnahen Grund- und Notfallversorgung: Neben den Fachrichtungen Innere Medizin und Chirurgie kann hier das Leistungsangebot zum Beispiel mit hausärztlicher, kinder- und jugendmedizinischer Versorgung, Gynäkologie, hebammenzentrierter Schwangerenvorsorge oder hebammengeleitetem Kreißsaal ergänzt werden.
Regelversorger als leistungsfähige Einrichtungen zur Konzentration der Versorgung bei Indikationen mit hoher Prävalenz (beispielsweise Schlaganfälle, Herzinfarkte, Onkologie und Notfallversorgung), die mit strukturellen Anforderungen und personeller Expertise einhergehen. Ein Regelversorger ist zugleich immer Zielpunkt für Rettungshubschrauber im Einzugsgebiet.
Maximal- und Spezialversorger für komplexe und seltene Erkrankungen und Eingriffe sowie zur Bildung von forschungsorientierten Kompetenz- und Koordinationszentren. - Krankenhäuser der Regelversorgung sind telemedizinisch vernetzt mit spezialisierten Häusern der Maximalversorgung.
- Der Vergütungsanspruch der Einrichtung wird verbindlich an die definierten Leistungen der jeweiligen Versorgungsstufe gekoppelt.
- Als Anreiz zur Anwendung des gestuften Versorgungskonzeptes beteiligt sich der Bund im Gegenzug an der Investitionsfinanzierung, um die Versorgungsstrukturen zukunftsfähig gestalten zu können. Die Koalition sollte diesen Gedanken wiederaufnehmen.
Akzeptanz für neue Versorgungsstrukturen schaffen
- Die Versorgungsstandorte von Krankenhäusern müssen für Patientinnen und Patienten erhalten bleiben, einem ungesteuerten Ausscheiden von stationären Leistungserbringern muss entgegengewirkt werden. Kleine Krankenhäuser, die etwa infolge der zunehmenden Ambulantisierung der Leistungserbringung ihren Status als bedarfsnotwendiges Krankenhaus verlieren, sollten wirtschaftliche Anreize für den Umbau und die Weiterentwicklung zu einem regionalen Versorgungszentrum erhalten.
- Wirtschaftliche Anreize und politischer Wille sind Voraussetzungen für einen strukturellen Wandel. Sollen Veränderungen kurzfristig eingeleitet werden, so braucht es dafür ein klares, gemeinsames politisches Bekenntnis auf Landes- und kommunaler Ebene. Entscheidungen über strukturelle Veränderungen mit dem Ziel einer höheren Versorgungsqualität müssen für die Bevölkerung transparent sein und offen und ehrlich kommuniziert werden. Klar vermittelt werden muss, dass Patientinnen und Patienten für einen komplexen Eingriff besser in einem spezialisierten Krankenhaus aufgehoben sind, für das sich auch ein längerer Anfahrtsweg lohnt.
- Die Kreise müssen dabei von den Ländern in den Prozess einbezogen und bei grundsätzlichen Entscheidungen beteiligt werden.