Die medizinische Notfallversorgung benötigt klare Strukturen, damit im Notfall gezielte und schnelle Hilfe geleistet werden kann. Benötigt wird ein integriertes System, das die Angebote des ambulanten vertragsärztlichen Bereitschaftsdienstes, der Klinikambulanzen sowie der Notaufnahme im Krankenhaus an einer Stelle zusammenführt und die bedarfsgerechte Versorgung der Patientinnen und Patienten erleichtert.
Integrierte Leitstellen errichten und auf wesentliche Standorte begrenzen
- Um für Patientinnen und Patienten im Notfall schnell den passenden Versorgungspfad zu ermitteln, sollten die Bundesländer die Rettungsleitstellen zu Integrierten Leitstellen zur Ersteinschätzung weiterentwickeln. Deren Standorte werden deutlich reduziert. Dabei soll berücksichtigt werden, dass die Notfallversorgung auch über die Grenzen der Stadt- oder Landkreise sowie über Ländergrenzen geplant werden. Über die bestehenden Notrufnummern werden Anrufer je nach Dringlichkeit entweder in die Vertragsarztpraxis, in Integrierte Notfallzentren an den Krankenhäusern oder an den Rettungsdienst vermittelt.
- Rettungsdienst, Vertragsarztpraxen und Krankenhäuser benötigen ein gemeinsames digitales Dokumentationssystem. Sie werden digital miteinander vernetzt, etwa durch ein standardisiertes Ersteinschätzungssystem.
- Bodengebundene Rettungsmittel sowie die Luftrettung sollten so aufeinander abgestimmt sein, dass alle Patientinnen und Patienten zeitnah in die geeignete Klinik transportiert werden können, in der ihnen nach dem Stand der medizinischen Kenntnisse am besten geholfen werden kann. Die Luftrettung wird stärker genutzt.
- Um ein bundesweites, integriertes und sektorenübergreifendes Notfallsystem mit Qualitätsvorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses schaffen zu können, sollte der medizinische Rettungsdienst gemäß Koalitionsvertrag in das Sozialgesetzbuch V integriert werden.
Integrierte Notfallzentren an den Krankenhäusern zu zentraler Anlaufstelle entwickeln
- Notfallpatientinnen und -patienten benötigen eine zentrale Anlaufstelle, die niederschwellig in Anspruch genommen werden kann und über einen sektorenübergreifenden Tresen als erste Anlaufstelle verfügt. Diese auch im Koalitionsvertrag genannten Integrierten Notfallzentren (INZ) sollen verpflichtend an Kliniken eingerichtet werden, die aufgrund ihrer technischen und personellen Ausstattung nach dem Notfallstufenkonzept des G-BA an der stationären Notfallversorgung beteiligt sind. Sie können bei Bedarf auch an Standorten eingerichtet werden, die nicht an der stationären Notfallversorgung teilnehmen.
- Die Integrierten Notfallzentren sind Einrichtungen der Kassenärztlichen Vereinigungen. Sie verantworten die Einschätzung der patientenindividuellen Behandlungsdringlichkeit durch erfahrenes ärztliches Personal. Patientinnen und Patienten werden hier entsprechend ihres Behandlungsbedarfs entweder direkt versorgt oder zur adäquaten Versorgung weitergeleitet.
- Die Kassenärztlichen Vereinigungen können für die Erbringung der Leistungen Kooperationsverträge schließen, die sie dem Land und den Krankenkassen anzeigen. Über die Verträge muss Transparenz hergestellt werden.