Pflegebedürftige Menschen benötigen eine kontinuierliche Unterstützung, egal ob sie im Krankenhaus versorgt werden, in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen, Reha-Kliniken, regionalen Versorgungszentren, in neuen Wohnformen oder zu Hause. Besonders der Übergang von einem Setting in das andere darf nicht zu Versorgungsbrüchen führen. Deshalb muss die medizinische und pflegerische Versorgung vernetzt und über die Sektoren hinweg organisiert werden. Gut ausgebildetes Pflegepersonal mit Kenntnissen im Pflegemanagement ist dafür unentbehrlich.
Die notwendigen Pflegestrukturen für den Übergang von der stationären Krankenhausbehandlung in die Anschlussversorgung, beziehungsweise Anschlusspflege, stehen bislang nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung. Im Rahmen der Pflegestrukturplanung ist es die Aufgabe der Bundesländer, die nötigen Strukturen für die Kurzzeit-, Verhinderungs-, Tages- und Nachtpflege auszubauen.
Es ist wichtig, dass Patientinnen und Patienten nach einer Behandlung im Krankenhaus lückenlos die notwendige und geeignete Anschlussversorgung erhalten. Das Entlassmanagement der Krankenhäuser muss einen geordneten Übergang in die pflegerische Anschlussversorgung gewährleisten. Dazu wird es derzeit jedoch nicht ausreichend genutzt. Die Krankenhäuser sind gefordert, das Entlassmanagement im Sinne eines Gesamtkonzepts zu optimieren. Dabei kann ein Echtzeitmonitoring über freie Kapazitäten im pflegerischen Bereich das Entlassmanagement unterstützen.
Das neue Instrument der Übergangspflege kann im Sinne einer qualitativ hochwertigen und bedarfsgerechten Versorgung der Patientinnen und Patienten keine dauerhafte Lösung sein.
Zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung besonders in dünnbesiedelten Regionen werden in Zukunft neue Versorgungsstrukturen entstehen, die auf der Kooperation der unterschiedlichen regionalen Leistungserbringer wie Medizinische Versorgungszentren (MVZ) oder integrierte Gesundheitszentren (IGZ), Praxen, Pflegeeinrichtungen und unterschiedlichen Gesundheitsberufen basieren. In regionalen Versorgungszentren sollten nicht nur die medizinischen, sondern auch die pflegerischen Ressourcen besonders für ambulante Eingriffe und Behandlungen, einschließlich kurzzeitiger Überwachung, zur Verfügung stehen.
Die ärztliche Versorgung von Pflegeheimbewohnern muss verbessert werden, um die Zahl der Krankenhauseinweisungen zu reduzieren. Dazu bedarf es einer verbindlichen, koordinierten und strukturierten Zusammenarbeit von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten mit Pflegeeinrichtungen, besonders bezüglich der Erreichbarkeit und der Abstimmung gemeinsamer Visiten oder Therapien. Anhand einiger Innovationsfondsprojekte kann beispielhaft gezeigt werden, dass bereits Lösungen für neue, teamorientierte Kooperationsformen erprobt werden.
Der Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen umfasst auch die ärztliche Versorgung in Pflegeheimen: Gemeinsam mit den pflegerischen Einrichtungen müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen regional abgestimmte Lösungen im Sinne der Pflegebedürftigen finden, wofür die Ergebnisse aus den zahlreichen Innovationsfondsprojekten hilfreich sind.
Eine hohe pflegerische Qualität unabhängig vom Ort der Leistungserbringung ist für Pflegebedürftige elementar. Wichtig sind daher hohe Qualitätsstandards auch für alle pflegerischen Einrichtungen des betreuten Wohnens und in Pflegewohngemeinschaften. Untersuchungen zeigen sehr unterschiedliche Regelungen der Bundesländer. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb es in diesen Einrichtungen oft deutlich weniger Qualitätssicherung und -transparenz als im stationären Bereich gibt. Die Länder müssen deshalb in jedem Bundesland eine Stelle schaffen, die für die nötige Transparenz sorgt und eine Übersicht über das Leistungsspektrum und die Pflegequalität der Anbieter schafft.