Innovationen in Medizin, Technik und Behandlungsprozessen verändern die Gesundheitsversorgung kontinuierlich. Zum Nutzen der Patientinnen und Patienten müssen sie hohen Anforderungen an Evidenz und Sicherheit genügen und trotzdem zügig Eingang in das Gesundheitswesen finden.
Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sondern dient der Weiterentwicklung der Kommunikation und der Behandlungsprozesse. Die elektronische Patientenakte (ePA) ist dafür das wichtigste Instrument, mit dem die medizinische Behandlung und die pflegerische Versorgung für viele Patientinnen und Patienten verbessert werden. Für die Versicherten bietet die elektronische Patientenakte eine digitale Plattform, mit der Gesundheitsdaten sicher gespeichert und mit Ärztinnen und Ärzten geteilt werden können.
Besonders Menschen mit mehreren Erkrankungen werden von der elektronischen Patientenakte profitieren, da sie alle wichtigen Befunde, Medikationen und Notfalldaten übersichtlich dokumentiert. So können Doppeluntersuchungen und Fehlmedikationen vermieden werden.
Eine zusätzliche Möglichkeit der Nutzung der elektronischen Patientenakte ist die Spende eigener Daten für die medizinische Forschung. Versicherte sollten diese Daten aber auch ihrer Krankenkasse zur Verfügung stellen können, etwa für ein gezieltes Versorgungsmanagement.
Für die Nutzung der ePA durch die Leistungserbringer sind strukturierte Daten zentral. Feste Fristen für technische Vorgaben (semantische und technische Spezifikationen) der elektronischen Patientenakte sind wichtig und müssen vom Gesetzgeber noch festgelegt werden. Die Abkoppelung der medizinischen Daten von der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und die Überführung der Anwendungen in die elektronische Patientenakte sind wichtig für die Akzeptanz der ePA. Dadurch werden doppelte Datenhaltungen verhindert.
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) werden dazu beitragen, die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern. Der Nutzen digitaler Gesundheitsanwendungen muss für Versicherte und Ärztinnen und Ärzte dabei klar erkennbar und erlebbar sein. Sinnvoll ist deshalb die Prüfung der DiGA durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Rahmenbedingungen für die DiGA müssen sich am Versorgungsalltag orientieren, damit Ärztinnen und Ärzte die passende App mit dem größtmöglichen Nutzen einfach verordnen können.
Damit der Nutzen für die Versorgung im Alltag klarer erkennbar wird, sollte das BfArM in Zukunft einen Steckbrief für jede digitale Anwendung als Download zur besseren Information zur Verfügung stellen. Wichtig für die Versicherten ist es dabei, dass der Nachweis positiver Versorgungseffekte von digitalen Gesundheitsanwendungen durch Evidenzstufen definiert wird.
Digitale Anwendungen unterliegen schnellen Veränderungszyklen. Werden Apps weiterentwickelt, müssen sie schnell geprüft werden und veränderte Bewertungen rasch in das DiGA-Verzeichnis einfließen. Digitale Gesundheitsanwendungen sollten generell nur für einen befristeten Zeitraum in das Verzeichnis aufgenommen werden. Auch müssen die Preise für DiGA in einem angemessenen Verhältnis zum Versorgungsnutzen stehen und sich am tatsächlichen Gebrauch der Anwendungen orientieren. Grundsätzlich sollte für sie eine verpflichtende Höchstbetragsregelung ab dem ersten Tag der Zulassung geschaffen werden.
Die Telemedizin erlebt seit Beginn der Corona-Krise einen großen Aufschwung, die Vorteile der Digitalisierung in der Medizin werden jetzt besonders deutlich. So findet die Fernbehandlung per Videosprechstunde inzwischen große Akzeptanz, selbst im Bereich der Psychotherapie. Daher ist es sinnvoll, dass Ärztinnen und Ärzte die Möglichkeiten der Telemedizin einschließlich der Fernverschreibung von Arzneimitteln umfangreicher in der Versorgung nutzen.
Telemedizinische Anwendungen sind nicht nur für die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung – auch und vor allem im ländlichen Raum – eine wichtige Ergänzung der ärztlichen und pflegerischen Versorgung. Mit ihrer Hilfe kann die medizinische Versorgung verbessert werden. Die „FONTANE-Studie“ oder das Projekt „ERIC“ in Zusammenarbeit mit der Charité haben gezeigt, wie die Behandlung von Herzpatientinnen und -patienten durch die Telemedizin unterstützt werden kann. Patientinnen und Patienten können durch die Televisite über e-Health-Plattformen nach Erkrankungen bestmöglich versorgt werden.