Helfen in einer Notfallsituation? Für die meisten Menschen ist das eine Selbstverständlichkeit. Eigentlich, denn die Corona-Pandemie sorgt für Verunsicherung: Kann ich noch helfen, ohne mich selbst in Gefahr zu bringen?
Egal, ob durch einen Verkehrsunfall oder einen anderen medizinischen Notfall, allein in Deutschland müssen jährlich etwa 50.000 Menschen außerhalb eines Krankenhauses wiederbelebt werden. Wer Zeuge eines solchen Notfalls wird, ist auch in Corona-Zeiten dazu verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten, ansonsten macht er sich strafbar. Denn auch während der Pandemie droht nach Paragraf 323c des Strafgesetzbuchs im Falle einer unterlassenen Hilfeleistung eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Schließlich entscheiden meist die ersten Minuten nach einem Unfall über die Schwere der Folgen oder das Überleben der verletzten Personen. Damit Ersthelfer sich in Zeiten von Corona nicht selbst in Gefahr bringen, sind die aktuellen Empfehlungen zur Wiederbelebung angepasst worden. „Nach wie vor gilt der Merksatz: Prüfen. Rufen. Drücken. Dafür muss zuerst der Zustand des Patienten geklärt werden. Um sich selbst nicht zu gefährden, sollte ein Ersthelfer eine Person mit Verdacht auf Herz-Kreislaufstillstand nur noch laut ansprechen, anstatt sich dicht über ihn zu beugen. Um die Atmung zu überprüfen, muss ein Helfer nicht länger sein Ohr unmittelbar an Mund und Nase des Patienten halten. Vielmehr soll er im Stehen prüfen, ob sich der Brustkorb des Patienten atemsynchron bewegt. Außerdem sollte über den Notruf 112 professionelle Hilfe angefordert werden“, erklärt Dr. Ursula Marschall, leitende Medizinerin bei der Barmer, die ersten wichtigen Schritte.
Herzdruckmassage statt Mund-zu-Mund-Beatmung
Da im Falle eines Herzstillstands eine Mund-zu-Mund-Beatmung schon vor Corona nicht mehr empfohlen wurde, sollte der Ersthelfer umgehend mit einer Herzdruckmassage beginnen. Diese muss er so lange fortsetzen, bis der Rettungsdienst eintrifft. Die empfohlene Druckfrequenz liegt zwischen 100 und 120 Mal pro Minute. „Während einer Herzdruckmassage können bewährte Hygienemaßnahmen aus dem Corona-Alltag helfen, das Ansteckungsrisiko des Ersthelfers zu minimieren. Dazu zählen das Tragen von Einweg-Handschuhen und eines Mund-Nasen-Schutzes sowie das Auflegen eines leichten Tuchs über Mund und Nase des Patienten“, so Marschall.
Befindet sich in der Nähe des Unfalls ein Automatisierter Externer Defibrillator, sollte ein zweiter Helfer diesen holen. Diese Art von Defibrillatoren arbeitet weitgehend automatisch und gibt dem Ersthelfer per Stimmrekorder alle notwendigen Anweisungen.
Nachdem die Rettungskräfte übernommen haben, sollte der Ersthelfer ihnen seine eigenen Kontaktdaten mitteilen. Das ist wichtig, falls bei dem Patienten nachträglich eine infektiöse Erkrankung festgestellt wird.
Menschen, die zu einer Corona-Risikogruppe zählen und Zeuge eines Notfalls werden, müssen abwägen, ob Hilfeleistungen an Fremden unter Rücksichtnahme auf die eigene Sicherheit möglich sind. Falls nicht, müssen sie umgehend Hilfe organisieren und den Notruf 112 wählen.