Die BARMER fordert eine Stärkung des Wettbewerbes für biosimilarfähige Wirkstoffe. Biosimilars sind Nachahmer-Arzneimittel, die nach dem Patentablauf für biologische Originalarzneimittel (Referenzprodukte) zugelassen werden. Sie sind medizinisch-therapeutisch gleichwertig gegenüber dem Original und haben einen niedrigeren Preis. Die Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung kann daher durch eine höhere Biosimilarquote und die Substitution in Apotheken erheblich gesteigert werden. Dazu ist eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie erforderlich. Dagegen regen sich nun Widerstände seitens der Pharmaindustrie, der Ärzte- und Apothekerschaft.
„Biosimilars sind für die Patientinnen und Patienten genauso sicher und wirksam wie das Originalarzneimittel. Daher ist es richtig, die Apotheken in eine wirtschaftliche Versorgung einzubeziehen. Für den Austausch bedarf es transparenter Regeln, wie sie die zu ändernde Arzneimittel-Richtlinie vorsehen wird“, sagt Elke Jeske-Saathoff, Referentin für Arzneimittel in der BARMER Landesvertretung und Apothekerin. Sollte es medizinisch notwendig sein, könnten die Ärztinnen und Ärzte den Austausch unterbinden, indem sie auf dem Rezept das sogenannte „aut-idem-Feld“ ankreuzten. Die Daten der BARMER zeigten, dass die gesetzlichen Krankenkassen durch einen verstärkten Wettbewerb bei biosimilarfähigen Wirkstoffen jährlich bis zu 1,2 Milliarden Euro einsparen könnten bei gleichbleibender hoher Versorgungsqualität. Diese Mittel könnten für die Versicherten anderweitig eingesetzt werden.
Deutliche Unterschiede bei der Höhe der Biosimilar-Quoten
Derzeit gebe es 15 biosimilarfähige Wirkstoffe. Ohne Insuline lag der Biosimilar-Anteil in den Bundesländern zwischen 73 Prozent in Hessen und 84 Prozent in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz. In Mecklenburg-Vorpommern betrug ihr Anteil knapp 75 Prozent. Das ergab eine Analyse des BARMER Instituts für Gesundheitssystemforschung (bifg). Laut Auswertung ist der Biosimilar-Anteil bei Insulinen deutlich niedriger. Dies führe aber für die Kassen nicht zu Mehrkosten.
Bei biosimilarfähigen Krebsmedikamenten erstreckte sich die Spanne gemäß der Auswertung von 73 Prozent in Hamburg bis hin zu 92 Prozent in Bayern und 97 Prozent in Bremen. In Mecklenburg-Vorpommern lag die Quote bei knapp 78 Prozent.
„Die unterschiedlich hohen Biosimilar-Quoten zeigen, dass der geplante Austausch von Originalpräparaten und Biosimilars in Apotheken regionales Potenzial hat. Rein medizinisch sind so große Spannbreiten bei den Biosimilar-Quoten nicht erklärbar. Die geplanten Austauschregeln werden dazu beitragen, die bestehenden regionalen Unterschiede erheblich zu verringern“, so Jeske-Saathoff.
Mehr Wettbewerb bei Biosimilars erforderlich
Laut der bifg-Analyse liegen die Preise der Biosimilars je Wirkstoff derzeit sehr dicht zusammen. Ein Wettbewerb auf Basis der Austauschpflicht könnte aber die Preise für Biosimilars um 15 bis 25 Prozent senken. Das zeigten internationale Preisvergleiche. „Verbindliche Regeln zum Austausch der Biosimilars werden dazu beitragen, den Wettbewerb im Sinne der Versicherten zu intensivieren. Dies eröffnet auch Chancen für pharmazeutische Unternehmen, sich neu im Markt zu etablieren und fördert eine wirtschaftliche und sichere Versorgung“, sagt Jeske-Saathoff.
Ein Diskussionspapier zur Frage der Substitution von Biosimilars steht in Form eines ePaper zum Download bereit unter www.bifg.de/Y925Gy